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Marcel Heinen

Senior Associate
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Marcel Heinen ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts aus verschiedenen Sektoren (Schwerpunkt: Lifescience und Healthcare und deren branchenspezifischen Besonderheiten).

Marcel Heinen berät des Weiteren zu den Themen Arbeit 4.0, New Work und zu arbeitsschutzrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement). Er berät in diesem Zusammenhang zu der gesetzeskonformen Implementierung und den damit verbundenen Beteiligungsprozessen der Gremien der Mitarbeitervertretungen. Er unterstützt daneben bei den Besonderheiten zum Öffentlichen Arbeitsrecht sowie bei den arbeitsrechtlichen Herausforderungen zu Transformationen im Unternehmen (z.B. Betriebsänderungen, Betriebsübergänge).

Ein weiterer Schwerpunkt ist die arbeitsrechtliche Beratung im Rahmen von nationalen und internationalen Transaktionen. Dabei berät Marcel Heinen rechtlich wie auch strategisch bei der Vorbereitung und Durchführung des Kauf- bzw. Verkaufsprozesses.

Marcel Heinen ist Mitglied des CMS Kompetenzclusters „New Work“ und der CMS Sektorengruppe „Lifescience und Healthcare“. Er ist zudem Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu arbeitsrechtlichen Themen.

Marcel Heinen ist seit 2020 Rechtsanwalt bei CMS. Zuvor war er von 2017 bis 2019 im Bundesamt für Justiz in Bonn tätig.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutscher und Kölner Anwaltsverein
  • Verbandsgericht des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes e.V.
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Veröffentlichungen

  • "Neues zur Massenentlassungsanzeige: „Soll“-Angaben bleiben freiwillig", Arbeitsrecht im Unternehmen (ZAU), 2023, 76, gemeinsam mit Lennard Lürwer
  • "Kein Individualanspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines BEM", Der Betrieb (DB), 2022, 741, gemeinsam mit Paula Wernecke
  • "Arbeitswelt und KI 2030 - Herausforderungen und Strategien für die Arbeit von morgen - Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG“, Knappertsbusch/Gondlach, gemeinsam mit Dr. Gerlind Wisskirchen
  • "§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Rechtsprechungsentwicklung und aktuelle Herausforderungen“, Beitrag für die Festschrift für Ingrid Schmidt, Die Sicherung der kollektiven Ordnung, S. 651 – 668, gemeinsam mit Dr. Gerlind Wisskirchen
  • "Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts aufgrund arbeitgeberseitiger Verwendung des Gendersternchens“, Der Betrieb (DB), 2021, 2296 gemeinsam mit Paula Wernecke
  • "Das Arbeitsschutzkontrollgesetz - neue Herausforderungen für die Baubranche", Der BauUnternehmer, gemeinsam mit Daniel Hennig
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Vorträge

  • "Big & Quiet Quitting ist kein Schicksal - Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?“, HR-Fitness-Club, Köln, 2023-03-22, gemeinsam mit Friederike Fritzsche
  • "Highlights im Arbeitsrecht in 2022 und 2023“, HR-Fitness-Club, Köln, 2022-11-23, gemeinsam mit Friederike Fritzsche
  • "Home Office & Corona”, HR-Fitness-Club, Köln, 2021-11-26, gemeinsam mit Friederike Fritzsche
  • "Welcome to the new world of working – Home Office erfolgreich gestalten”, ALICE-Netzwerk, Webinar, 2021-05-21
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Ausbildung

  • 2020: Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
  • 2018 - 2020: Referendariat am LG Köln mit Stationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und in der Rechtsabteilung eines DAX-Konzerns
  • 2011 - 2017: Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und erstes Juristisches Staatsexamen, OLG Düsseldorf
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Feed

14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Atlanta, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Young, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
14/02/2024
CMS begleitet Lack- und Be­schich­tungs­pro­du­zen­ten KANSAI HELIOS
Köln – KANSAI HELIOS hat von der GREBE Holding, mit Sitz in Weilburg in Hessen, deren gesamtes In­dus­trie­lack­ge­schäft erworben, das unter WEILBURGER Coatings firmiert. WEILBURGER Coatings ist ein bekannter Hersteller von industriellen Beschichtungen und umfasst die WEILBURGER Coatings GmbH in Weilburg sowie die WEILBURGER Asia Limited in Hongkong. Der An­teils­kauf­ver­trag wurde am 9. Februar 2024 unterschrieben. Mit dem Erwerb will KANSAI HELIOS seine strategische Position als Systemanbieter und Hersteller von Industrielacken deutlich ausbauen und seine geografische Präsenz international erweitern. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen zusätzliches Know-how, Vertriebswege, Produktions- und La­ger­ka­pa­zi­tä­ten. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein internationales CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger und Christoph Schröer hat KANSAI HELIOS bei der Akquisition umfassend rechtlich beraten. Die Komplexität der Transaktion zeichnet sich insbesondere durch die Größe der erworbenen Weilburger Coatings Gruppe aus; diese umfasst neben den deutschen Unternehmen, Gesellschaften in Brasilien, China, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, der Türkei und den USA. Neben den eigentlichen Kaufverträgen in Deutschland und Hongkong wurden von CMS noch zahlreiche weitere Verträge entworfen und verhandelt. Neben CMS-Teams aus Brasilien, China, Hongkong, Italien, der Türkei, Frankreich, Serbien, Österreich und dem Vereinigten Königreich unterstützten auch die Kanzleien MILLER & MARTIN PLLC aus den USA sowie Vaish Associates Advocates aus Indien. KANSAI HELIOS vertraut regelmäßig auf die Expertise von CMS, so etwa zuletzt bei der Übernahme sämtlicher Ge­schäfts­an­tei­le an der auf Pulverlacke und Kunstharze spezialisierten CWS Lackfabrik GmbH (CWS), einschließlich der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, den USA, Dänemark und Polen. KANSAI HELIOS, mit Hauptsitz in Wien, gehört zur japanischen KANSAI PAINT Gruppe. Das Unternehmen mit einer mehr als 170-jährigen Geschichte zählt zu den großen globalen Marktteilnehmern im Bereich Lacke und Beschichtungen. KANSAI HELIOS entwickelt, produziert und vertreibt Industrielacke, Bleich- und Rei­ni­gungs­che­mi­ka­li­en, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Gebäudefarben und Reparaturlacke in ganz Europa und darüber hinaus. WEILBURGER Coatings wurde im Jahr 1900 an seinem heutigen Hauptsitz in Weilburg gegründet und verfügt über Grup­pen­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, Italien, Frankreich, der Türkei, den USA, Brasilien, Indien und China. Mit rund 600 Mitarbeitenden an sieben Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und mehreren Handelsbüros ist das Unternehmen weltweit aktiv und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Part­ner Chris­toph Schröer, Senior Associate Dr. Katharina Kapp, Associate Dr. Henrik Meurer, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel Claudia Böhmer, Counsel, beide IP Dr. Angela Emmert, Partnerin Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Lennard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Michael Kamps, Partner Thorsten Hemme, Principal Counsel Dr. Arne Schmieke, Senior Associate, alle TMC Dr. Martin Friedberg, Partner, Tax law Dr. André Lippert, Partner Maike Füchtmann, Senior Associate, beide Real Estate & Public Dorothée Janzen, Partnerin Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Com­mer­cial Bir­git Wagner, Legal Manager Conrad Gräwe, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coordinator Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS Peking Falk Lich­ten­stein Ro­xy Meng CMS Mailand Daniela Murer Alessandra Cuni CMS Rom Fabrizio Spagnolo CMS Istanbul Döne Yalçın Merve Akkuş CMS Paris Thomas Hains Marion Berberian CMS Belgrad Maja Stepanović CMS Wien Dr. Dieter Zandler CMS London Russell Hoare Melanie Lane Focaccia Amaral L S Advogados, Brasilien, in association with CMS Renata Homem de Melo Fontes Carla Anastácio Lau, Horton & Wise LLP, Hongkong, in association with CMS Shirley Lau Albert Jok MILLER & MARTIN PLLC, USA Joe DeLisle Vaish Associates Advocates, Indien Shrinivas San­kar­an­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
15/01/2024
Die Beweiskraft einer AU-Bescheinigung – Anforderungen der Recht­spre­chung...
Direkte Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arzt zum rechtssicheren Nachweis der Ar­beits­un­fä­hig­keit bleibt erforderlich
08/01/2024
Quiet Quitting ist kein Schicksal
Quiet Quitting wird zu einer zunehmenden Herausforderung für Arbeitgeber. Arbeitsrechtlich gibt es wichtige Aspekte, die Arbeitgeber im Blick halten müssen
15/05/2023
Die Tücken des betrieblichen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments – Update #1
Den Arbeitgeber treffen erhebliche Pflichten, die Ar­beits­fä­hig­keit häufig erkrankter Arbeitnehmer wie­der­her­zu­stel­len
12/01/2023
CMS begleitet Kapital 1852 bei Mehr­heits­be­tei­li­gung an SPRiNTUS
Köln – Der von der Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Kapital 1852 Beratungs GmbH verwaltete Fonds Kapital 1852 SCS SICAV-SIF Equity Invest IV „MidCapPlus“ hat sich mehrheitlich an der SPRiNTUS GmbH beteiligt...
14/04/2022
Ukraine-Krieg: Wie Arbeitgeber rechtssicher helfen können
Wie können Arbeitgeber das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter unterstützen? Dürfen Arbeitgeber bevorzugt ukrainische Flüchtlinge einstellen
15/03/2022
Ho­me­of­fice-Pflicht und der Auf­wen­dungs­er­satz­an­spruch
Mobiles Arbeiten flexibilisiert nicht nur Zeit und Ort der Arbeitsleistung, sondern wirft auch die Kostenfrage neu auf: Wer trägt die Mehrkosten
26/11/2021
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Anstrengende Monate liegen hinter uns. Die Pandemie und die dadurch verursachten wirtschaftlichen Folgen mussten in den Unternehmen oft auch persönlich gemanagt werden. Nun geht es vielerorts wieder...
22/11/2021
Arbeitsgericht Berlin: Befristete Arbeitsverträge in elektronischer Form?
Nur die qualifizierte elektronische Signatur trägt dem Schrift­form­erfor­der­nis des § 14 Abs. 4 TzBfG hinreichend Rechnung
28/09/2021
Vorbereitung auf Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung ins EU-Ausland – worauf Arbeitgeber...
Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung im Fokus: Ein Überblick über die Her­aus­for­de­run­gen bei der Beschäftigung von deutschen Mitarbeitern im EU-Ausland
19/01/2021
Inkrafttreten des Ar­beits­schutz­kon­troll­ge­set­zes
Das Gesetz regelt u.a. Anforderungen an Unterkünfte, Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten, hohe Bußgelder und – für die Fleischindustrie – ein Fremd­per­so­nal­ver­bot