Home / Europa / Deutschland / Compliance & Forensic Services / Interne Untersuchung

Interne Untersuchung

Zurück zu Compliance & Forensic Services

Case Study zu einer internen Untersuchung

Ein Hinweis, vier Betrüger, jahrelange Prozesse und Schadensersatz in Millionenhöhe

Kopfschütteln, Schadenfreude, Entsetzen – die Reaktionen sind vielfältig, wenn Betrugsskandale von erheblicher Größenordnung an die Öffentlichkeit gelangen. So geschehen bei Wirecard, so geschehen bei einer langjährigen Mandantin von CMS, die zwischen 2009 bis 2013 Opfer eines Wirtschaftsverbrechens mit einem Volumen im Millionenbereich wurde und uns mit der Aufarbeitung mandatierte.

Als eines der größten deutschen Investigations-Teams, das Hintergründe von Wirtschaftsverbrechen und schwerwiegende Compliance-Verstöße seit Jahrzehnten aufklärt, rechtlich einordnet und die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht begleitet, verfügen wir über Praxiserfahrung, Konzepte, Strukturen und Tools. Zu sagen, derartige Fälle seien Routine, würde allerdings zu kurz greifen. Jede interne Untersuchung hat ihre Besonderheiten und Überraschungen. 

Umfang, Tiefe und Verstrickungen lagen nicht auf der Hand, als unsere Mandantin uns im Jahr 2014 kontaktierte und von einem Betrugsverdacht berichtete, der ihr über einen anonymen Hinweis zugetragen wurde. Es bestand der Verdacht, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und einer der Geschäftsführer für unsere Mandantin nachteilhafte Verträge mit externen Akteuren abschlossen hat – und diese hierfür als Gegenleistung Schmiergelder in Millionenhöhe erhielten. Vehikel hierfür sollen unter anderem diverse Immobilienveräußerungen unter Wert und unbesicherte Darlehensgewährungen gewesen sein. 

Bei unserer Mandantin glaubte zum damaligen Zeitpunkt niemand an auch nur einen Funken Wahrheit in dem geäußerten Verdacht. Wie es üblich ist, galt es daher den Hinweis in einem ersten Schritt erst einmal auf Plausibilität zu überprüfen. Zu diesem Zweck nahmen wir eine Sichtung und Auswertung des eingegangenen Hinweises sowie der zum Sachverhalt bereits vorhandenen Unterlagen vor. Nachdem wir zu dem Ergebnis kamen, dass an dem Hinweis durchaus etwas dran sein könnte, haben wir uns zunächst einen Überblick über erforderliche Eilmaßnahmen verschafft, um die Interessen unserer Mandantin bestmöglich zu schützen und weiteren Schaden zu vermeiden. Hierzu zählten nicht nur das Einfrieren von elektronischen Daten zur Beweissicherung, sondern unter anderem auch die Beachtung von etwaigen Meldepflichten und -fristen, z.B. für die Umstandsmeldung an die D&O-Versicherung, kurzfristige Personalmaßnahmen, die Unterrichtung von Behörden oder das Ergreifen von Eilrechtsschutz zur Sicherung von Vermögenswerten. Um unserer Mandantin ein Gefühl für die kommende Zeit zu geben, stellten wir ihr zudem die möglichen Ermittlungsschritte unserer internen Untersuchung nebst Zeitplan und Zuständigkeiten zusammen. Darüber hinaus bereiteten wir eine Krisenkommunikation vor, mit Hilfe derer wir auf Pressenfragen kurzfristig reagieren und Unruhen im eigenen Unternehmen vermeiden konnten. 

Anschließend begann die eigentliche interne Untersuchung: Wir werteten eine Vielzahl an Verträgen, E-Mails, Schreiben und weiteren Unterlagen mit Hilfe unseres e-Discovery-Programms CMS Evidence aus, führten zahlreiche Interviews mit beteiligten Personen und nahmen akribische Hintergrundrecherchen zu Gesellschaftsstrukturen vor. Die hierdurch erlangten Informationen brachten die ersten Details und Abgründe des Vorfalls zum Vorschein. 

Auf Basis der komplexen Sachverhaltsermittlung und ausgewerteten Beweismittel galt es sodann folgende Fragen rechtlich aufzuarbeiten, um den weiteren Handlungsbedarf für unsere Mandantin feststellen zu können: Wurden Straftaten in den eigenen Reihen oder von externen Personen begangen? Sollten diese gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Anzeige gebracht werden? Welche zivilrechtlichen Maßnahmen können ergriffen werden, um verloren gegangene Vermögenswerte zurückzugewinnen, Ersatz für den erlittenen Schaden zu erhalten und weitere Haftungsrisiken zu minimieren? Sind arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich?  

Wir entschieden uns auf Basis der bereits erlangten Informationen zunächst dazu, Strafanzeige zu stellen. Die Einschaltung der Ermittlungsbehörden ermöglichte uns nicht nur Zugang zu Informationen, die nur über staatliche Ermittlungen erlangt werden konnten. Auch konnte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte über den Weg von Beschlagnahmungen sichern. Es kam zu diversen Ermittlungsmaßnahmen seitens der Kriminalpolizei, unter anderem Durchsuchungen und Telefonüberwachungsmaßnahmen. Als Vertreter unserer geschädigten Mandantin begleiteten wir das Strafverfahren und erhielten aufgrund der Geschädigtenrechte insbesondere Einsicht in die umfassende Ermittlungsakte. Diese brachte erstmals den vollen Umfang des betriebenen Unrechts zu Licht: Fragwürdige Provisionen und Schmiergelder, getarnt durch Scheinrechnungen und Kick-Backs über teils auslänfdische Zweckgesellschaften, von langer Hand geplant durch eine Bande, die sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und einem der Geschäftsführer unserer Mandantin sowie externen Dritten zusammensetzte. 

Nachdem sich unsere Mandantin der Situation ausgesetzt sah, als Opfer betrügerischer und korrupter Machenschaften ihre Immobilien verloren zu haben, bei der Schäden in Millionenhöhe verursacht wurden, sollten die Täter zur Rechenschaft gezogen und die ursprüngliche Vermögenssituation wiederhergestellt werden. Das während der internen Untersuchung sowie über die Ermittlungsakte gewonnene, umfangreiche Wissen zum Sachverhalt galt es somit auch auf zivilrechtlichem Weg – zunächst außergerichtlich, sodann gerichtlich – gegen die Verantwortlichen einzusetzen. Im Rahmen von zahlreichen deutschlandweiten Zivilverfahren klagten wir nicht nur die Zurückgewinnung der Immobilien, sondern auch Ersatz der in Millionenhöhe erlittenen Schäden gegenüber zahlreichen Beklagten ein. Die Verfahren waren nicht nur geprägt von dem massiven Umfang der eingeführten Ermittlungsakte, strafrechtlicher Bewertung und komplexen zivilrechtlichen Beurteilungen der nachteilhaften Verträge, sondern auch von einer Vielzahl an Zeugenvernehmungen. 

Zum heutigen Zeitpunkt sind zwar noch nicht alle Verfahren abgeschlossen, insbesondere laufen noch Rechtsmittelverfahren. Eines steht aber bereits heute fest: Der Aufwand, in diesem komplexen Fall über lange Jahre hinweg die Rechte unserer Mandantin durchzusetzen, hat sich gelohnt. Denn nicht nur wurde Betrügern das Handwerk gelegt. Auch der Schaden unserer Mandantin konnte erheblich begrenzt werden. So erhielt sie mittlerweile alle Immobilien wieder zurück. Auch ein Teil der Schadensersatzforderungen wurden ihr bereits rechtskräftig zugesprochen. Ohne interne Untersuchung wäre dies nicht möglich gewesen. Schlüssel zum Erfolg war insbesondere die Kombination aus unserer durch Erfahrung geprägten Schnelligkeit und Gründlichkeit bei internen Untersuchungen, hinreichendem Durchhaltevermögen, rechtlichem Handwerk und umfassender zivil- und strafrechtlicher Prozesserfahrung.

Damit solche schwerwiegenden Compliance-Verstöße in Zukunft nicht mehr ihren Raum finden, haben wir im Anschluss auf Basis der in den letzten Jahren gewonnen Erkenntnisse zusätzliche Compliance-Maßnahmen für unsere Mandantin identifiziert und eingeführt. 

Unser Beratungsportfolio 

Wir begleiten Sie vollumfänglich bei internen Untersuchungen. Unser Beratungsportfolio umfasst unter anderem

  • Gestaltung, Steuerung und Durchführung von internen Untersuchungen
  • Aufarbeitung von komplexen Sachverhalten, unter anderem durch Auswertung von Dokumenten und E-Mails mithilfe von Forensik-Tools, Datenbankabfragen, Hintergrundrecherchen sowie Durchführung von Interviews
  • Detektivische Ermittlungen
  • Umfassende rechtliche Bewertung von Compliance-Verstößen, unter Einbeziehung unterschiedlicher rechtlicher Experten bei CMS
  • Aufklärung der Geschäftsleitung und der Kontrollgremien über Handlungspflichten und Haftungsrisiken im Compliance-Krisenfall sowie Entwicklung eines Krisenmanagementkonzepts
  • Krisenkommunikation
  • Verhandlung mit und Vertretung gegenüber Behörden
  • Vertretung im Rahmen von Bußgeldverfahren
  • Begleitung von behördlichen Durchsuchungen (Dawn Raid)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche sowie zivilrechtliche Beratung und Vertretung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen
  • Unternehmensverteidigung, Individualverteidigung (und Sockelverteidigung) in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts
  • Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien
  • Unterstützung mit einem Team aus erfahrenen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtlern, Strafverteidigern und ehemaligen Staatsanwälten

„CMS‘ forensische Kapazitäten erstrecken sich neben der Aufklärung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verstößen ebenso auf interne Untersuchungen zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen sowie zu Geldwäsche- und Betrugsvorwürfen, wobei Mandanten neben der breit gefächerten Expertise des interdisziplinären Teams ebenso von diversen Legal-Tech-Tools […] profitieren.“

The Legal 500, 2023

Sprechen Sie uns an!

Senden Sie uns eine Nachricht und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Nachricht wurde versendet.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns mit Ihnen so bald wie möglich in Verbindung setzen.

Bitte prüfen Sie diese Felder.

Durch die Angabe Ihrer persönlichen Daten in diesem Formular stimmen Sie deren Verwendung in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzbestimmungen zu.

Wird gesendet

Feed

19/06/2024
EU Info An­ti-Kor­rup­ti­ons­richt­li­nie
Compliance Sessions 2024 | Teil 3
12/06/2024
Geldwäsche im Profifußball
Compliance Sessions 2024 | Teil 2
22/05/2024
Auf den grünen Zweig kommen: An­wen­dungs­be­reich und Pflichten der neuen...
Compliance Sessions 2024 | Teil 1
25/04/2024
Compliance Sessions 2024
Com­pli­ance-Ver­ant­wort­li­che sind im Geschäftsalltag regelmäßig mit vielfältigen und häufig neuen Rechts- und Re­pu­ta­ti­ons­ri­si­ken konfrontiert. Die Com­pli­ance-Struk­tu­ren und -Prozesse müssen daher...
18/04/2024
Navigating the EUDR: Legal framework and practical solutions - A webinar...
CMS and LiveEO warmly invite you to an enlightening webinar on the EU Deforestation Regulation (EUDR). This session is a must for professionals who want to understand the impact of the regulation and explore smart compliance solutions. In this webinar, we will delve into the legal complexities of the EUDR, and highlight its scope and implications for companies. Find out how the EUDR will affect your business operations and what prospects it opens up for sustainability and compliance. You will also learn about LiveEO's innovative AI technology that provides effective solutions for navigating EUDR requirements. Whether you're a business leader, compliance officer, or environmental advocate, this webinar will provide critical insights and actionable strategies to adapt to the EUDR. It's an essential guide for gaining legal clarity and discovering a technology solution for streamlined compliance. We are looking forward to welcoming you.
15/04/2024
Co-determination in the setup and organisation of whistleblower reporting...
This article deals with the co-determination rights of the works council as regards whistleblower reporting offices in accordance with the German Whistleblower Protection Act (HinSchG).The legislator...
18/03/2024
E-Learning | Schutz von Hinweisgebenden durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem
Die EU-Whist­le­b­lower-Richt­li­nie (2019/1937) wurde in Deutschland durch das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.Für Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen haben wir daher ein E-Learning entwickelt, das die notwendigen rechtlichen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Fragen zum Schutz von Hin­weis­ge­ber:in­nen durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem im Unternehmen beantwortet, über die Funktionen eines Hin­weis­ge­ber­sys­tems informiert und dazu anregt, einen Hinweis intern zu melden, anstatt sich an die zuständige externe Meldestelle zu wenden.
18/03/2024
E-Learning | Umgang mit Wettbewerbern – Kar­tell­recht­li­che Basisregeln
In diesem E-Learning lernen Sie, wie Sie sich beim Kontakt zu Wettbewerbern kartellrechtlich korrekt verhalten. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an einen wirksamen Umgang mit Wettbewerbern interaktiv und praxisorientiert vermittelt, so dass sich das Wissen nachhaltig im Gedächtnis der Schu­lungs­teil­neh­mer:in­nen verankert.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance – Grundlagen
In diesem E-Learning werden die Grundlagen im Bereich Open Source Compliance vermittelt. Ziel ist es, in den relevanten Un­ter­neh­mens­be­rei­chen ein Bewusstsein für die Vorteile, aber auch für die Risiken und Fallstricke von Open Source Software zu schaffen. Am Ende des Kurses werden Lösungen aufgezeigt, wie Risiken erkannt und durch geeignete Prozesse bestmöglich vermieden werden können. Das E-Learning richtet sich an alle Personen in Unternehmen, die mit Open Source Software in Berührung kommen. Dazu gehören nicht nur die Ge­schäfts­füh­rung, sondern auch die IT- und Ent­wick­lungs­ab­tei­lung, der Einkauf, der Vertrieb und das Pro­dukt­ma­nage­ment.
18/03/2024
E-Learning | Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on in Industrie und Handel
Dieses E-Learning wurde speziell für Mit­ar­bei­ter:in­nen und Lieferant:innen entwickelt. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was für eine erfolgreiche Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on rechtlich zu beachten ist. Unternehmen sind als Adressaten des Geld­wä­sche­ge­set­zes verpflichtet, Vorkehrungen gegen den eigenen Missbrauch zu Geld­wä­sche­zwe­cken oder zur Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu treffen. Das E-Learning berücksichtigt insbesondere die besondere Stellung von Güterhändlern in der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on und kann im Hinblick auf die spezifische Risikoexposition des Unternehmens (insbesondere Ge­schäfts­tä­tig­keit mit Hoch­ri­si­ko­län­dern, Umgang mit abweichenden Zahlern oder auffälligen Stre­cken­ge­schäf­ten) individuell ergänzt und modifiziert werden.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance für Soft­ware­ent­wick­ler
Dieses E-Learning ist speziell für Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen konzipiert worden. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was beim Einsatz von Open Source Software durch Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen rechtlich zu beachten ist.
18/03/2024
E-Learning | Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on – Grundlagen und Praxishinweise
Im geschäftlichen Kontext dienen Zuwendungen wie Geschenke und Einladungen in erster Linie der Förderung und Pflege von Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Nicht erlaubt ist hingegen die Beeinflussung von Ge­schäfts­ent­schei­dun­gen durch übermäßige Zuwendungen. Vielfach besteht Unsicherheit darüber, was im Geschäftsleben „erlaubt“ und was „verboten“ ist. Unser E-Learning zur Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on klärt Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen auf und vermittelt praxisnahe Ori­en­tie­rungs­hil­fen für den geschäftlichen Alltag, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.