Nachhaltiges Wirtschaften rechtssicher gestalten
Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Compliance
ESG ist kein rein-juristisches Thema. ESG stellt zahlreiche Herausforderungen an Unternehmensorganisation- und Entwicklung. Unsere Rechtsanwälte, die zu ESG-Compliance beraten, verstehen die Materie ebenfalls aus dieser Perspektive.
Auswahl operativer Themen der ESG-Compliance
Die Kombination aus juristischer Exzellenz, Compliance-Expertise und ESG-Fachwissen hat sich für unsere Mandanten bewährt.
In allen Rechtsbereichen stehen Ihnen Experten zu ESG-Themen bzw. der Verrechtlichung von nachhaltigem Wirtschaften und der rechtlichen Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsanforderungen und -strategie zur Verfügung.
Wir beraten Unternehmen aller Branchen und Sektoren sowie aller Rechtsformen und erarbeiten passgenaue Lösungen. Unser Leistungsspektrum im Bereich ESG-Compliance:
- Beratung zu strukturellen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Verhältnis zum Compliance-Management-System und Risikomanagement, sowie Erarbeitung und Implementierung von Compliance-Strukturen zur Berücksichtigung von ESG-Aspekten
- Durchführung oder Begleitung von ESG-Risikoanalysen und Wesentlichkeitsanalysen
- Entwicklung einer ESG-Strategie
- Monitoring regulatorischer Änderungen auf nationaler sowie internationaler Ebene
- Beratung zur Umsetzung einschlägiger Spezialgesetze: u.a. Lieferketten-Compliance (LkSG und zukünftig: europäische Lieferkettenrichtlinie (CS3D)); Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz und zur Implementierung entsprechender Maßnahmen und zur Erstellung der erforderlichen Dokumentation, Beratung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Erarbeitung und Verbesserung von internen Regelungen (Leitlinien, Richtlinien, Handlungsanweisungen und Prozessen) zu den für das Unternehmen wesentlichen ESG-Aspekten
- Erarbeitung und Implementierung von Schulungskonzepten für Führungskräfte und Mitarbeiter
- Begleitung bei der Entwicklung eines langfristigen Stakeholder-Konzepts als Grundlage für ESG-Compliance
- Vorbereitung und Unterstützung bei EcoVadis-Audits oder anderen ESG-Ratings
Case Study
Von Emotionen zur Versachlichung. Vom Frühstücks- auf den Schreibtisch. Von Fridays-for-Future zu ESG-Compliance.
Klar, das Thema sei ihr bekannt. Ihre Kinder würden sie zu Nachhaltigkeit abholen. Am Frühstückstisch sei es seit Wochen das Gesprächsthema Nummer eins, sagte unsere langjährige Mandantin, ihrerseits Compliance Managerin in einem mittelständischen Unternehmen mit rund dreitausend Mitarbeitern, sichtlich amüsiert als wir sie im Jahr 2021 auf die anstehende Welle an ESG-Compliance-Pflichten hinwiesen, die sie auf dem Radar haben sollte. Handlungsbedarf sah sie nicht. Das sei ja im Prinzip alles alter Wein in neuen Schläuchen.
Plötzlich ESG-Beauftragte
Wir staunten nicht schlecht, als uns dieselbe Person rund ein Jahr später kontaktierte, nachdem dem Unternehmen in einem ESG-Audit erhebliche Sustainability-Schwächen diagnostiziert wurden, die für ihre Kunden und Geschäftspartner ein Nachhaltigkeitsrisiko darstellten und von denen die Mehrheit dem Bereich Legal und Compliance zuzuordnen sei, so die Geschäftsführung. Ferner habe die Geschäftsführung eine Strategie verabschiedet, wie das Unternehmen mehr Nachhaltigkeitsfaktoren ins Business integrieren will. Vom Briefing der Kinder zu Nachhaltigkeit war keine Rede mehr. Nachhaltigkeit hatte es auf ihren Schreibtisch geschafft, für sie überraschend.
Plötzlich Verrechtlichung
Mit ihrem mangelnden Verständnis zu ESG stand und steht unsere Mandantin nicht alleine da. ESG wird mehrheitlich meinungsgetrieben und als reines Haltungsthema wahrgenommen: man kann dafür sein, man kann dagegen sein. Die fachliche Ebene spielt kaum eine Rolle in der emotionalen öffentlichen Debatte, die die Wahrnehmung in Rechts- und Compliance-Abteilungen nach wie vor dominiert und überdeckt, dass es einen Megatrend der Verrechtlichung von ESG gibt, der Unternehmen schrittweise zu nachhaltigem Wirtschaften zwingen soll, so unsere Erläuterung in einfachen Worten.
Plötzlich Struktur
Sie wisse nicht, wo und wie sie anfangen soll, ESG in das Compliance-Management-System zu integrieren. Das Thema sei für sie nicht greifbar, wird uns im Call entgegnet. Das Thema sei sehr wohl greifbar, entgegnen wir. Sie müsse hierfür aber ihre juristische Komfortzone verlassen. ESG verlangt, dass Themen proaktiv institutionalisiert, ESG verlangt Transparenz nach innen und außen. Es sei doch gar nicht klar, was ESG eigentlich ist, erwidert sie in der Hoffnung, der ESG-Kelch möge an ihr vorübergehen. Wir widersprechen: das ist sehr wohl klar. Glasklar. Es ist nur (noch) nicht alles, was ESG ist, gesetzlich verankert. ESG wird aus der Corporate Development-Perspektive greifbar. Versteht man diese, versteht man die rechtlichen Implikationen, die sich auf drei Ebenen ergeben:
Plötzlich Klarheit
Nach einem zweitägigen, auf das Unternehmen maßgeschneiderten Kick-Off-Workshop zur Implementierung von ESG in die Compliance-Organisation, den wir gemeinsam mit unserer Mandantin und verschiedenen Bereichsleitern des Unternehmens halten, lichtet sich das Dickicht. Ablehnung weicht Erkenntnis. Spannungsfelder werden thematisiert und verstanden. Abstrakte Begriffe wie Wesentlichkeit, Inside-Out und Outside-In sowie unsere strukturierte, modulare Vorgehensweise geben Guidance, wo anzufangen ist, was die nächsten Schritte sind und wie sich die Verbesserung ESG-Performance Hand in Hand mit der ESG-Compliance angehen lässt. Und wir erarbeiten ein Konzept, wie wir dies effizient umsetzen wollen, sodass wir für die kommenden gesetzlichen Anforderungen im Bereich ESG gewappnet sind, die jedes Jahr mehr werden werden. Folgende Fragen standen dabei im Raum:
- Wie setze ich ESG-Compliance im Unternehmen um und welche strukturellen Gestaltungsmöglichkeiten habe ich im Verhältnis zum Compliance-Management-System?
- Wie stelle ich ein ausreichendes Monitoring regulatorischer Änderungen auf nationaler sowie internationaler Ebene sicher?
- Habe ich einschlägige ESG-Spezialgesetze (LkSG und zukünftig europäische Lieferkettenrichtlinie (CS3D), Hinweisgeberschutzgesetz, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) angemessen umgesetzt?
- Sind die internen Regelungen zu den für das Unternehmen wesentlichen ESG-Aspekten ausreichend sowie klar verständlich?
- Sind meine Führungskräfte im Hinblick auf die für das Unternehmen wesentlichen ESG-Aspekten committed und ausreichend geschult? Leben meine Mitarbeiter ESG-Compliance und kennen sie die geltenden Regelungen?
- Wie sollte mein Stakeholder- Konzept aussehen, damit es eine gute Grundlage für meine ESG-Compliance bilden kann?
- Wie bereite ich mich auf meinen EcoVadis-Audit vor bzw. wie kann ich meinen EcoVa-dis-Audit verbessern und welche Maßnahmen sollte ich ergreifen?
Plötzlich Aktivität
Es herrscht Einigkeit im Saal, als wir das Konzept finalisieren: ESG braucht früher oder später einen Management-Ansatz, wenn sich Unternehmen ESG-compliant aufstellen sowie Chaos und Risiken vermeiden wollen. Aus unserer Sicht besser früher als später, allein schon, um ESG-Litigation-Risiken präventiv zu inimieren. Aber auch aus Gründen der Effizienz, Ressourcenplanung und Synergien bei Tochter- und Ländergesellschaften, die wir direkt mitdenken. Und ein CSRD-konformes Berichtswesen zu ESG, eine nachhaltige Supply Chain im Einklang mit dem LkSG und diversen Gesetzen anderer Staaten mit teils extraterritorialer Wirkung oder eine interne Organisation, um diese Herausforderungen bereichsübergreifend zu bewältigen, lässt sich nicht von heute auf Morgen aufbauen. Wichtig ist, hieran zu arbeiten. Wichtig ist zu verstehen, dass Nachhaltigkeit weitaus mehr ist als ein Gesprächsthema beim Frühstückstisch.
Was andere über uns sagen:
„Dank ihrer breiten Aufstellung kann CMS ihren Mandanten ein umf. ESG-Beratungsangebot machen.“
JUVE Handbuch, 2023/2024
CMS Green Trail
Modularer Stufenplan unterstützt beim ESG Assessment – digitaler Zugang, branchenspezifische Handlungsempfehlungen für Ihre ESG Strategie
Nachhaltigkeit bei CMS
Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement bei CMS erhalten Sie hier
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