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Sustainable Finance

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Im Europäischen Green Deal hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Auf dem Weg dahin sollen die Treibhausgase bis 2030 um 55 % unter den Wert des Jahres 1990 sinken. Hierfür muss mehr (privates) Kapital in klimafreundliche Projekte und Unternehmen fließen. Dem Finanzsektor kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Er muss die Mittel für die notwendige Transformation der Realwirtschaft mobilisieren. 

Der Markt entwickelt sich bereits rasant. Im Mittelpunkt stehen u.a. ESG- und Impact-Fonds, grüne Finanzprodukte wie Green Bonds sowie Green und Sustainability-linked Loans im Finanzierungsbereich. 

Das bereits im Jahre 2018 auf den Weg gebrachte Sustainable-Finance-Gesetzgebungspaket des europäischen Gesetzgebers soll weitere Anreize für umweltfreundliche Investitionen schaffen. Zentrale Maßnahmen sind insbesondere die Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in das MiFID-II-Regime. Nachfolgend geben wir hierzu einen kurzen Überblick:

Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-VO definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sind, und schafft erstmals einen rechtlich verbindlichen Standard für nachhaltiges Investieren. Die Taxonomie-VO ist Kernstück des Sustainable-Finance-Gesetzgebungspakets und Bezugspunkt für eine Vielzahl von Maßnahmen. In folgenden Kontexten findet die Taxonomie-VO Anwendung:

  • als Grundlage für Emittenten von grünen Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen (z.B. Europäischer Green-Bond-Standard)
  • für Finanzmarktteilnehmer, die gemäß der Offenlegungsverordnung Finanzprodukte aufsetzen, z. B. Portfolioverwaltung, Investmentfonds 
  • für Unternehmen, die zur sog. nicht finanziellen Berichterstattung unter der CSR-Richtlinie verpflichtet sind.

Offenlegungsverordnung

Die Offenlegungsverordnung regelt unternehmens- und produktbezogene Transparenzvorschriften für Finanzmarktteilnehmer. Zentrale Säulen sind:

  • Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Umgang mit wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) 
  • Klassifizierungen der Finanzprodukte gemäß ihrer Nachhaltigkeit (Art. 8 und Art. 9)

Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen, MiFID II

Mit der geänderten Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur MiFID II werden Anlageberater und Portfolioverwalter dazu verpflichtet, Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger aktiv einzuholen und solche Produkte zu empfehlen, die diesen entsprechen. Damit wird die Geeignetheitsprüfung, die sich bisher auf Rendite, Risiko und Liquidität konzentriert, um das Kriterium der Nachhaltigkeit erweitert.

(Stand 30.01.2023)

Unser Sustainable-Finance-Team berät zu folgenden Themen: 

  • Green Loans, Social Loans und Sustainability-linked Loans (einschließlich Schuldscheindarlehen)
  • Green Bonds, Social Bonds und Sustainability-linked Bonds 
  • ESG-Compliance
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und Umsetzung weiterer regulatorischer Anforderungen 
  • Auflage von ESG- und Impact-Fonds 

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu ESG-Regulierungsvorhaben, insbesondere Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung und MiFID II sowie zu generellen Fragen im Bereich Sustainable Finance.

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01/02/2024
Wie die EU ESG-Rating Anbieter regulieren will 
Wir zeigen die wesentlichen Regeln der geplanten ESG-Rating Verordnung zu Zulassung, Transparenz und Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten auf
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
01/12/2023
Ein Update zu CSRD, ESRS, SFDR und Taxonomie
Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernstück der CSRD ist die Einführung einheitlicher verbindlicher EU-Standards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: Im Sommer veröffentlichte die Kommission Set 1 der European Reporting Standards (ESRS). Nachdem ein Einspruchsantrag von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen diesen delegierten Rechtsakt im Oktober 2023 abgelehnt wurde und die Einspruchsfrist nunmehr abgelaufen ist, werden die ESRS nach Ver­öf­fent­li­chung im Europäischen Gesetzblatt in Kraft treten. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche ESRS, ESRS für Dritt­staa­ten­un­ter­neh­men sowie ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen in den nächsten Jahren folgen. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie und hebt die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter anderem mit einem erweiterten An­wen­dungs­be­reich, umfassenderen Be­richts­pflich­ten und einer erhöhten Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Ziel ist es, Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen bereitzustellen. Bislang beschränkte sich die Pflicht zur Erstellung einer nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärung oder eines nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts unter der CSR-Richtlinie auf einen relativ kleinen Kreis von großen ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unternehmen, bestimmten Kreditinstituten und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen diese CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­gen Unternehmen bereits unter der CSRD berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann alle weiteren (bi­lanz­recht­lich) großen Unternehmen unter der CSRD be­richts­pflich­tig.  Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in Art. 3 der Bilanzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Grö­ßen­be­stim­mung im Hinblick auf Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten verabschiedet. Dies soll unter anderem verhindern, dass KMU aufgrund von In­fla­ti­ons­ef­fek­ten früher als geplant den deutlich erweiterten Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der CSRD un­ter­fal­len. Gro­ße Unternehmen sind nach den geänderten Grö­ßen­kri­te­ri­en alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über EUR 25 Mio. (vorher 20 Mio.), Net­to­um­satz­er­lö­se über EUR 50 Mio. (vorher 40 Mio.) oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­de. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden unter der CSRD auch kleine (ausgenommen Kleinst­un­ter­neh­men) und mittelgroße ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen be­richts­pflich­tig. Diese ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach gesonderten abgestuften Standards berichten, die bis Ende 2024 von der Kommission erlassen werden sollen. Alternativ sollen sie von einem Aufschub der Be­richts­pflich­ten bis 2028 Gebrauch machen können.  Be­richts­pflich­ten als Grundlage für Sustainable Finance Mit Blick auf das übergeordnete Ziel der EU, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern, entfaltet die CSRD ihre umfassende Wirkung nur zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die ESRS einige besonders gekennzeichnete Datenpunkte enthalten, die den In­for­ma­ti­ons­be­darf von Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den unter der SFDR unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Ge­schlech­ter­viel­falt in Leitungs- und Kontrollorganen sowie – sofern der Fall – eine Erklärung zu Einnahmen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien und im Bereich umstrittener Waffen. Die Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den benötigen diese Informationen ggf. als Basis zur Einstufung ihrer Finanzprodukte gemäß SFDR. Dies gilt insbesondere, wenn das entsprechende Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigen soll und hierüber der Nachweis zu erbringen ist. Soweit es sich um ein Produkt gem. Art. 9 SFDR handelt, darf dieses – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich nachhaltige Investitionen tätigen und muss hierfür entsprechend umfassende Offenlegungen vornehmen. Zu beachten ist zudem, dass nachhaltige Investitionen dem Do No Significant Harm-Prinzip unterliegen. Dies bedeutet, dass durch nachhaltige Investitionen keines der definierten sozialen oder Umwelt-Ziele erheblich beeinträchtigt werden darf. Mit der sukzessiven Ausweitung der be­richts­pflich­ti­gen Unternehmen unter der CSRD erweitert sich auch der Kreis der Unternehmen, die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung machen müssen. Seit Januar 2022 berichten CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­ge Unternehmen über den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung verbunden sind. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fi­nanz­be­richt­erstat­tung über die Taxonomie-Quoten verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung von finanziellen und Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­on. Auch über Ta­xo­no­mie-be­zo­ge­ne Daten werden Fi­nanz­markt­teil­neh­men­de in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Sustainable Fi­nan­ce-Re­gu­lie­rung nachzukommen. Sie spielen jedoch auch zur Sicherstellung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eine immer größere Rolle. Relevant sind sie z.B. für Unternehmen, die über eine Emission einer grünen Anleihe unter dem kürzlich verabschiedeten Europäischen Green Bond Standard (EuGB) nachdenken. Die Erlöse einer Anleihe unter dem EuGB müssen in Ta­xo­no­mie-kon­for­me Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten fließen. Auch bei Pro­jekt­fi­nan­zie­run­gen dürfte zunehmend verbindlich auf die technischen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung Bezug genommen werden.
18/10/2023
Europäischer Green Bond Standard vom EU-Parlament verabschiedet
Warum das ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Greenwashing ist und welche Besonderheiten beim Europäischen Green Bond Standard zu beachten sind
09/08/2023
CSRD: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht
Wir geben einen Überblick über die ESRS und zeigen auf, welche Folgen die Regelungen für die Umsetzung des Sustainable Finance Re­gu­lie­rungs­pa­kets haben
14/06/2023
Risikotreiber Greenwashing
Wir gehen darauf ein, mit welchen Maßnahmen und Nach­hal­tig­keits­re­gu­lie­run­gen die ESMA Greenwashing Risiken bekämpfen will
07/12/2022
2023 - Themen, die Sie bewegen werden
Das vergangene Jahr 2022 war in vielerlei Hinsicht eine Zeitenwende. Aufgrund des schrecklichen Krieges in der Ukraine rückten Themen in den Fokus, über die sich Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zuvor zu wenig Gedanken gemacht hatten, und fast alle Unternehmen mussten sich in vielen Punkten auf eine neue Realität einstellen. Wir sind jedoch nicht nur durch die multiplen Krisen in Wirtschaft und Gesellschaft – von Energie über Inflation bis hin zur Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik – herausgefordert, sondern sehen die Unternehmenswelt seit geraumer Zeit auch einem Zuwachs an komplexer Regulatorik ausgesetzt, mit der Sie alle in der täglichen Arbeit umgehen müssen. Die Erfüllung dieser weiterhin steigenden Anforderungen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Compliance, sondern auch angesichts nachhaltiger Wett­be­werbs­fä­hig­keit eine der zentralen Her­aus­for­de­run­gen für die deutsche und europäische Wirt­schaft. The­men wie der Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät, neue Ge­schäfts­mo­del­le aufgrund der Digitalisierung und der Fach­kräf­te­man­gel werden die meisten Unternehmen auch im kommenden Jahr beschäftigen – zusammen mit den Her­aus­for­de­run­gen, welche die begonnene Teilentflechtung der globalen Abhängigkeiten mit sich bringt. Hier steckt aber auch Potenzial, das wir gemeinsam mit Ihnen, unseren Mandantinnen und Mandanten, heben können. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, den bestehenden Rechtsrahmen zur bestmöglichen Gestaltung Ihres un­ter­neh­me­ri­schen Alltags zu nutzen und Ihre Innovationskraft zu erhalten.Über die voraussichtlich wichtigsten Themen des Jahres 2023 haben wir für Sie einen Überblick zu­sam­men­ge­stellt. Auch im kommenden Jahr bleiben wir an Ihrer Seite und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
07/12/2022
Lie­fer­ket­ten-Sorg­falts­pflich­ten für Finanzinstitute
Im September 2022 hat die BaFin einen neuen Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf zu den Min­dest­an­for­de­run­gen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Unter Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken werden erstmals konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG (Environmental, Social, Go­ver­nan­ce)-Ri­si­ken in die MaRisk aufgenommen. Damit haben Banken auch Risiken in der Lieferkette in ihrem Risikomanagement ab­zu­bil­den. Ne­ben diesen bank­auf­sichts­recht­li­chen Anforderungen unterfallen Finanzinstitute auch dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Es gilt dann zunächst für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr später sinkt diese Schwelle auf 1.000 Beschäftigte. 
01/08/2022
Neues zu MiFID II und Nach­hal­tig­keits­prä­fe­ren­zen in der Anlageberatung
Ab dem 2. August 2022 müssen Berater ihre Kunden aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen
04/04/2022
CMS Deutschland verstärkt Engagement im Bereich Nachhaltigkeit
Berlin – Für die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland hat das Thema Nachhaltigkeit sowohl intern als auch hinsichtlich der Man­dan­ten-Be­ra­tung zentrale Bedeutung und sie hat ihr Engagement...
18/02/2022
Irreführende Werbung für Nach­hal­tig­keits­fonds
Greenwashing? Werbung mit Um­welt­schutz­be­grif­fen ist für Kapitalanlagen nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig
14/01/2022
Ampel 2021 - Auswirkungen des Ko­ali­ti­ons­ver­tra­ges
Stand: 26.01.2022  Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP haben in Berlin ihren Ko­ali­ti­ons­ver­trag für die Jahre 2021 bis 2025 vorgestellt. Mit den The­men­schwer­punk­ten Klima und Digitalisierung will das Dreierbündnis die soziale Marktwirtschaft in eine so­zi­al-öko­lo­gi­sche Marktwirtschaft verwandeln. In ihrer Pressekonferenz spricht die kommende Regierung von der größten Modernisierung der Wirtschaft seit über hundert Jahren. Wie diese umgesetzt werden soll, welche Chancen sich für Ihr Unternehmen ergeben und auf welche Themenfelder Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten, haben wir für Sie zu­sam­men­ge­stellt.