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Kar­tell­recht­li­che Compliance

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Kartellrechtliche Compliance ist ein wichtiger Teil der verantwortungsvollen Unternehmensführung. 

Unsere Expertinnen und Experten für kartellrechtliche Compliance unterstützen ganzheitlich – sowohl präventiv, etwa beim Aufbau von Compliance-Systemen und Schulungen, als auch im Krisenfall investigativ, z. B. bei Verstößen oder Durchsuchungen durch die Kartellbehörden.

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind in der Praxisgruppe CMS Compliance & Forensic Services integriert, um einen interdisziplinären und ganzheitlichen Beratungsansatz rund um Compliance im Kartellrecht zu ermöglichen.

Schulungen und Trainings zur Kartellrecht-Compliance

Unser Team führt jährlich zahlreiche kartellrechtliche Schulungen durch, sei es zu den kartellrechtlichen Vorgaben oder dem richtigen Verhalten bei kartellbehördlichen Durchsuchungen, die jeweils auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten werden. Je nach Bedarf bieten wir die Schulungen bei Ihnen vor Ort oder auch online an. 

Durchsuchungen durch die Kartellbehörden

Unser CMS Dawn Raid Service bietet Schulungen sowie Unterstützung vor Ort für den Ernstfall einer Durchsuchung an. Unser Angebot umfasst:

  • Praktische Leitfäden für den Empfang und das interne Dawn Raid Response Team. Bei Bedarf prüfen wir gerne Ihre eigenen Unterlagen und stellen Ihnen weitere maßgeschneiderte Anleitungen zur Verfügung.
  • Schulungen, die einen Überblick darüber geben, wie eine Durchsuchung abläuft und wie folgenreiche Fehler vermieden werden können. Diese Schulung kann virtuell oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
  • Dawn Raid-Netzwerk, mit Ansprechpersonen für den Fall einer Durchsuchung in allen für unsere Mandanten wichtigen Ländern.
  • Unsere CMS Dawn Raid App, die als Ergänzung zu unserem Angebot entwickelt wurde. Sie deckt 27 Jurisdiktionen sowie die EU-Kommission ab und enthält die Richtlinien des CMS Dawn Raid Service. 
CMS Dawn Raid App

Interne Untersuchungen im Rahmen der Kartellrechts-Compliance

 Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen unterschiedlich gelagerter kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sachverhalte.

Forensische Aufarbeitung mit CMS Evidence

CMS Evidence ist eine E-Discovery-Plattform, über die große Datenmengen strukturiert und mit technischer Hilfe analysiert werden können. Sie unterstützt insbesondere bei internen Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren – überall dort, wo große Datenmengen schnell und effizient gesichtet werden müssen. 

CMS Evidence ist eine Eigenentwicklung von CMS, die marktführende Technologie integriert (wie u. a. Brainspace oder RelativityOne). 

Der gesamte Prozess der E-Discovery, angefangen vom Upload oder Übersendung der Daten zur Strukturierung bis hin zum finalen Review, wird neben den involvierten Anwältinnen und Anwälten von einem spezialisierten und erfahrenen Forensik-Team unterstützt.

CMS Evidence
Kostengünstiges eDiscovery & Do­ku­men­ten­re­view. Sprechen Sie uns gerne an!

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18/04/2024
Navigating the EUDR: Legal framework and practical solutions - A webinar...
CMS and LiveEO warmly invite you to an enlightening webinar on the EU Deforestation Regulation (EUDR). This session is a must for professionals who want to understand the impact of the regulation and explore smart compliance solutions. In this webinar, we will delve into the legal complexities of the EUDR, and highlight its scope and implications for companies. Find out how the EUDR will affect your business operations and what prospects it opens up for sustainability and compliance. You will also learn about LiveEO's innovative AI technology that provides effective solutions for navigating EUDR requirements. Whether you're a business leader, compliance officer, or environmental advocate, this webinar will provide critical insights and actionable strategies to adapt to the EUDR. It's an essential guide for gaining legal clarity and discovering a technology solution for streamlined compliance. We are looking forward to welcoming you.
18/03/2024
E-Learning | Schutz von Hinweisgebenden durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem
Die EU-Whist­le­b­lower-Richt­li­nie (2019/1937) wurde in Deutschland durch das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.Für Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen haben wir daher ein E-Learning entwickelt, das die notwendigen rechtlichen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Fragen zum Schutz von Hin­weis­ge­ber:in­nen durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem im Unternehmen beantwortet, über die Funktionen eines Hin­weis­ge­ber­sys­tems informiert und dazu anregt, einen Hinweis intern zu melden, anstatt sich an die zuständige externe Meldestelle zu wenden.
18/03/2024
E-Learning | Umgang mit Wettbewerbern – Kar­tell­recht­li­che Basisregeln
In diesem E-Learning lernen Sie, wie Sie sich beim Kontakt zu Wettbewerbern kartellrechtlich korrekt verhalten. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an einen wirksamen Umgang mit Wettbewerbern interaktiv und praxisorientiert vermittelt, so dass sich das Wissen nachhaltig im Gedächtnis der Schu­lungs­teil­neh­mer:in­nen verankert.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance – Grundlagen
In diesem E-Learning werden die Grundlagen im Bereich Open Source Compliance vermittelt. Ziel ist es, in den relevanten Un­ter­neh­mens­be­rei­chen ein Bewusstsein für die Vorteile, aber auch für die Risiken und Fallstricke von Open Source Software zu schaffen. Am Ende des Kurses werden Lösungen aufgezeigt, wie Risiken erkannt und durch geeignete Prozesse bestmöglich vermieden werden können. Das E-Learning richtet sich an alle Personen in Unternehmen, die mit Open Source Software in Berührung kommen. Dazu gehören nicht nur die Ge­schäfts­füh­rung, sondern auch die IT- und Ent­wick­lungs­ab­tei­lung, der Einkauf, der Vertrieb und das Pro­dukt­ma­nage­ment.
18/03/2024
E-Learning | Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on in Industrie und Handel
Dieses E-Learning wurde speziell für Mit­ar­bei­ter:in­nen und Lieferant:innen entwickelt. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was für eine erfolgreiche Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on rechtlich zu beachten ist. Unternehmen sind als Adressaten des Geld­wä­sche­ge­set­zes verpflichtet, Vorkehrungen gegen den eigenen Missbrauch zu Geld­wä­sche­zwe­cken oder zur Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu treffen. Das E-Learning berücksichtigt insbesondere die besondere Stellung von Güterhändlern in der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on und kann im Hinblick auf die spezifische Risikoexposition des Unternehmens (insbesondere Ge­schäfts­tä­tig­keit mit Hoch­ri­si­ko­län­dern, Umgang mit abweichenden Zahlern oder auffälligen Stre­cken­ge­schäf­ten) individuell ergänzt und modifiziert werden.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance für Soft­ware­ent­wick­ler
Dieses E-Learning ist speziell für Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen konzipiert worden. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was beim Einsatz von Open Source Software durch Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen rechtlich zu beachten ist.
18/03/2024
E-Learning | Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on – Grundlagen und Praxishinweise
Im geschäftlichen Kontext dienen Zuwendungen wie Geschenke und Einladungen in erster Linie der Förderung und Pflege von Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Nicht erlaubt ist hingegen die Beeinflussung von Ge­schäfts­ent­schei­dun­gen durch übermäßige Zuwendungen. Vielfach besteht Unsicherheit darüber, was im Geschäftsleben „erlaubt“ und was „verboten“ ist. Unser E-Learning zur Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on klärt Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen auf und vermittelt praxisnahe Ori­en­tie­rungs­hil­fen für den geschäftlichen Alltag, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
06/03/2024
ARD-Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz erstellt mit CMS Com­pli­ance-Rah­men­richt­li­nie...
München – Die Gre­mi­en­vor­sit­zen­den der ARD haben sich auf eine Rahmenrichtlinie für die Mitglieder von Aufsichtsgremien geeinigt. Damit werden die staats­ver­trag­li­chen Vorgaben konkretisiert und eine Grundlage für eine gemeinsame Com­pli­ance-Kul­tur der Rundfunk- und Verwaltungsräte geschaffen. Inhalt der Richtlinie sind Ver­hal­tens­grund­sät­ze für Gre­mi­en­mit­glie­der und Regelungen zum Verfahren bei möglichen In­ter­es­sen­kon­flik­ten. Im Sinne größerer Transparenz sind Mitglieder der ARD-Auf­sichts­gre­mi­en zudem angehalten, Informationen über ihre Tätigkeiten vor und während der Mitgliedschaft in Rundfunk- oder Verwaltungsrat im Internet zu teilen. In einem nächsten Schritt sind die Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Anstalten dazu aufgerufen, die Empfehlungen der ARD-Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz umzusetzen und individuell zu prüfen, ob aufgrund gesetzlicher, bereits vorhandener Regelungen oder gre­mi­en­spe­zi­fi­scher Besonderheiten Ergänzungen vorzunehmen sind. Ein CMS-Team mit Dr. Harald Potinecke und Laura Posch hat die Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz sowie eine Ar­beits­ge­mein­schaft von Gre­mi­en­mit­glie­dern aller Anstalten beim Ausarbeiten der Com­pli­ance-Rah­men­richt­li­nie umfassend rechtlich beraten. Ansprechpartner bei CMS Deutschland Dr. Harald Potinecke, Partner Laura Posch, Senior Associate, beide Com­pli­ance­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com