Home / Veröffentlichungen / 2023 - Themen, die Sie bewegen werden / Neue Spielregeln für das Digital Business

Neue Spielregeln für das Digital Business

Die EU geht bei der Regulierung von Online-Plattformen voraus und hat 2022 zwei ehrgeizige Gesetze in Kraft gesetzt. Der Digital Services Act (DSA) dient dem Schutz der Rechte von Nutzern im Internet. Der Digital Markets Act (DMA) soll faire und offene Online-Märkte sicherstellen.

Der Digital Services Act (DSA) – ein neues „digitales Grundgesetz“ für Europa

Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt im Wesentlichen ab dem 17. Februar 2024 als Verordnung unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die 15-monatige Übergangsfrist ist für die betroffenen Unternehmen auch notwendig, denn mit 93 Artikeln, verteilt auf fünf Kapitel, ist der DSA das bisher umfassendste europäische Regelwerk, das sich ausschließlich mit dem Digital Business beschäftigt. Den Spitznamen „digitales Grundgesetz“ hat sich der DSA damit redlich verdient. Die Vorschriften betreffen insbesondere Online-Plattformen und andere Hosting-Provider, die ihre Dienste in der EU anbieten.

Umfassende Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen

Kernstück des DSA ist die Einführung umfangreicher „Sorgfaltspflichten“, z. B.:

  • Einrichtung von zentralen Kontaktstellen für Behörden und Nutzer,
  • Erhebung und Prüfung von Daten der gewerblichen Nutzer von Online-Plattformen,
  • Erstellung und Veröffentlichung von jährlichen Transparenzberichten,
  • Umsetzung von formellen Vorgaben für Melde- und Abhilfeverfahren,
  • Pflicht zur Meldung des Verdachts von Straftaten.

Diese Pflichten richten sich insbesondere gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und sollen für ein transparentes und sicheres Online-Umfeld sorgen. Zusätzliche Pflichten gelten für Anbieter von Online-Plattformen und sogenannten „sehr großen Online-Plattformen“ (SGOP). Als „sehr groß“ gilt eine Online-Plattform, wenn sie durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer in der EU hat. Anbieter müssen ihre Online-Plattformen so konzipieren und organisieren, dass Business-Nutzer ihren rechtlichen Pflichten nachkommen können („Compliance by Design“). Ergänzende Transparenzpflichten gelten für Online-Werbung und Algorithmen. SGOP müssen sich zudem mindestens einmal jährlich einer unabhängigen Prüfung unterziehen und eine eigene Compliance-Abteilung einrichten. 

Bußgelder bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes

Bei Verstößen gegen den DSA drohen Bußgelder von bis zu 6 % des Unternehmensumsatzes. Zudem können Zwangsgelder verhängt werden. Betroffene Unternehmen sollten daher schnellstmöglich die notwendigen Prozesse in Gang setzen, um erforderliche Compliance-Maßnahmen zu identifizieren und einzuführen. Mehr Informationen zum DSA finden Sie in unserem Blog.

Der Digital Markets Act (DMA) – strenge Regulierung digitaler Gatekeeper

Der am 1. November 2022 in Kraft getretene DMA soll Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Märkten durch Spielregeln für digitale Gatekeeper sicherstellen. Die Verordnung richtet sich dazu an sehr große digitale Plattformen, die sogenannte zentrale Plattformdienste anbieten, erhebliche Bedeutung für die digitale Wirtschaft haben und über eine „gefestigte und dauerhafte“ Marktposition verfügen. Erfasst sind jedenfalls die großen US-Digitalunternehmen, aber auch einige größere europäische Digitalplayer können in den Anwendungsbereich fallen. Das Kernstück des Gesetzes bilden Verpflichtungen für diese digitalen Gatekeeper in Form von Dos und Don’ts im Hinblick auf ihre zentralen Plattformdienste.

Gatekeeper und zentrale Plattformdienste

Der DMA richtet sich nur an digitale Gatekeeper, die eine Reihe von kumulativen Kriterien erfüllen, wozu die Größe des Unternehmens (Vermutung bei EUR 7,5 Mrd. Umsatz in der EU oder Kapitalisierung von EUR 75 Mrd. und Angebot desselben zentralen Plattformdienstes in mindestens drei EU-Staaten) und die Anzahl der End- und Geschäftskunden gehören, die die zentralen Plattformdienste des Unternehmens in der EU nutzen (Vermutung bei 45 Millionen monatliche aktive Nutzer bzw. 10.000 jährliche aktive Nutzer). Gatekeeper müssen von der EU-Kommission per Bennungsbeschluss benannt werden. 

Dos und Don’ts für zentrale Plattformdienste

Durch den DMA reguliert werden bestimmte Online-Dienste, die als wichtige Schnittstellen zwischen einer großen Anzahl von Nutzern und Unternehmen fungieren. Die zentralen Plattformdienste werden im DMA aufgelistet und umfassen unter anderem Online-Vermittlungsdienste, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Betriebssysteme und virtuelle Assistenten. 

Im Benennungsbeschluss stellt die Kommission auch die zentralen Plattformdienste des jeweiligen Gatekeepers fest. Für diese zentralen Plattformdienste gelten dann automatisch die Dos (z. B. Sideloading, Interoperabilität, Appstore-Zugang) und Don’ts (z. B. Selbstbevorzugung, Meistbegünstigung, Verwendung von Daten) des DMA.

Durchsetzung des DMA

Die Überwachung der Einhaltung des DMA obliegt der EU-Kommission. Im Fall von Verstößen drohen Gatekeepern Bußgelder i. H. v. bis zu 10 % des Konzernumsatzes, bei wiederholten Verstößen können die Strafen sogar bis zu 20 % betragen. Dritte haben auch die Möglichkeit, die DMA-Verpflichtungen im Wege des Private Enforcement vor den Zivilgerichten selbst durchzusetzen. 

Nach der Benennung durch die Kommission, die spätestens ab Juli 2023 beginnt, müssen sich die Gatekeeper nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten an die Dos und Don’ts des DMA halten. Dies wird etwa ab März 2024 der Fall sein. Weiteres zum DMA finden Sie in unserem Blog.

Mehr zum Thema Plattform-Regulierung erfahren Sie auf unserer Insight-Seite „Digital Regulation“.

Autoren

Florian Dietrich
Florian Dietrich
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Köln
Björn Herbers
Dr. Björn Herbers, M.B.L.
Partner
Rechtsanwalt
Brüssel - EU Law Office
Arne Schmieke
Dr. Arne Schmieke
Senior Associate
Rechtsanwalt
Köln
07/12/2022
2023 - Themen, die Sie bewegen werden
Das vergangene Jahr 2022 war in vielerlei Hinsicht eine Zeitenwende. Aufgrund des schrecklichen Krieges in der Ukraine rückten Themen in den Fokus, über die sich Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zuvor zu wenig Gedanken gemacht hatten, und fast alle Unternehmen mussten sich in vielen Punkten auf eine neue Realität einstellen. Wir sind jedoch nicht nur durch die multiplen Krisen in Wirtschaft und Gesellschaft – von Energie über Inflation bis hin zur Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik – herausgefordert, sondern sehen die Unternehmenswelt seit geraumer Zeit auch einem Zuwachs an komplexer Regulatorik ausgesetzt, mit der Sie alle in der täglichen Arbeit umgehen müssen. Die Erfüllung dieser weiterhin steigenden Anforderungen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Compliance, sondern auch angesichts nachhaltiger Wett­be­werbs­fä­hig­keit eine der zentralen Her­aus­for­de­run­gen für die deutsche und europäische Wirt­schaft. The­men wie der Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät, neue Ge­schäfts­mo­del­le aufgrund der Digitalisierung und der Fach­kräf­te­man­gel werden die meisten Unternehmen auch im kommenden Jahr beschäftigen – zusammen mit den Her­aus­for­de­run­gen, welche die begonnene Teilentflechtung der globalen Abhängigkeiten mit sich bringt. Hier steckt aber auch Potenzial, das wir gemeinsam mit Ihnen, unseren Mandantinnen und Mandanten, heben können. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, den bestehenden Rechtsrahmen zur bestmöglichen Gestaltung Ihres un­ter­neh­me­ri­schen Alltags zu nutzen und Ihre Innovationskraft zu erhalten.Über die voraussichtlich wichtigsten Themen des Jahres 2023 haben wir für Sie einen Überblick zu­sam­men­ge­stellt. Auch im kommenden Jahr bleiben wir an Ihrer Seite und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!