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Environment & Climate Change

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Das Bewusstsein in Gesellschaft, Unternehmen und Politik für den Klimawandel und dessen schädliche Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. 

Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erhebliche Investitionen in nachhaltige Projekte erforderlich. Für Unternehmen ergeben sich daraus viele Chancen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, wie z. B. im Zusammenhang mit Wasserstoff, eMobilität und erneuerbaren Energien.

Mehr Informationen zu den Themen Wasserstoff und eMobilität finden Sie auf den folgenden Seiten:

Wasserstoff
Energieträger der Zukunft
E-Mobilität

Daneben steigen die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen auf europäischer und nationaler Ebene. Das umstrittene Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Weitere Instrumente des Gesetzgebers sind u. a. eine Verschärfung des Emissionshandels, die Beschleunigung der Zulassungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben, z. B. den Ausbau des Stromnetzes, und steuerliche Maßnahmen. Daneben unterliegen Unternehmen erweiterten Nachhaltigkeitsvorgaben, u. a. durch verschärfte Luftreinhalteregelungen, durch das Verbot bzw. die Beschränkung klimaschädigender Gase und Stoffe, sowie einer erweiterten Produktverantwortung einschließlich der Beschränkung umweltschädlicher Verpackungen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es über die bislang beschlossenen Regelungen hinaus zu weiteren Verschärfungen von Umwelt- und Klimavorgaben kommen dürfte. 

Die Initiative von Robert Habeck zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Genehmigungsverfahren ist sehr zu begrüßen.

Dr. Ursula Steinkemper, Partnerin

Angesichts der ambitionierten Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels ist für die Energiewirtschaft zu erwarten, dass es nicht nur zu einem erheblichen Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Strom- und Gasnetze und innovativer, ganzheitlicher Lösungsmodelle, z. B. bei der Quartiersentwicklung kommen wird. Auch die Zulassungsverfahren werden dringend beschleunigt und entschlackt werden müssen, um die für die Umsetzung der Klimaziele erforderlichen Anlagen und Infrastrukturen rechtzeitig errichten zu können. 

Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Klimaziele spielt die Immobilienwirtschaft. Auf den Gebäudesektor entfallen rund 30 % der deutschen Treibhausgasemissionen. Die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender und neu zu errichtender Gebäude ist daher für den Klimaschutz besonders relevant. Zunehmend blicken auch Banken und Versicherungen auf Umwelt- und Klimarisiken und richten ihre Investments an Nachhaltigkeitskriterien aus.

Mit unserem spezialisierten und interdisziplinären Team vertreten wir Sie in Streitigkeiten, die mit der Verursachung von Umwelt- und Klimaschäden in Zusammenhang stehen. Außerdem beraten wir Sie umfassend in allen Belangen im Zusammenhang mit dem Schutz von Umwelt und Klima, darunter zu den folgenden Themen: 


Sprechen Sie unsere Experten zu den Themen Klimawandel und Energiewirtschaft gerne jederzeit an.

 

Klimawandel und der Umgang mit sich verändernden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Klimawandel gehört zu den größten globalen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Er wird nicht nur zu tatsächlichen Veränderungen (z. B. Extremwetterereignissen, Hochwasser- und Niedrigwasserrisiken) führen, sondern auch zu einem weitgehenden Umbau der Wirtschaft. Die beschlossenen und geplanten Gesetzesänderungen und sonstigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimaveränderung sowie die von den Unternehmen selbst ausgehenden Initiativen, z. B. zur CO2-Neutralität, betreffen alle Bereiche.

Wir unterstützen Sie z. B. bei den folgenden Themen:

  • Kohleausstieg: Betriebsbeschränkung Kohlekraftwerke, Rückbau, Entschädigungsfragen, Gebietsentwicklungsmöglichkeiten, Übergangslösungen (z. B. Gaskraftwerke, Genehmigungsverfahren, Bau), Folgen für den Arbeitsmarkt, regionale Entwicklung usw.
  • Klageverfahren, gerichtet auf Unternehmenshaftung für Klimaschäden
  • Verschärfte und veränderte Umweltauflagen, zusätzliche Genehmigungsverfahren und -anforderungen
  • Ausbau der erneuerbaren Energien: insbesondere Projektentwicklungen (Planung, Genehmigungsverfahren, Bau, Finanzierung) und Transaktionen 
  • Netzausbau
  • Energiespeicher
  • Elektromobilität
  • Beratung bei allen Aktivitäten im Bereich Wasserstoff
  • Vielfältige, fachbereichsübergreifende Themen bei Projekt- / Quartiersentwicklungen, z. B. Transaktionen und gesellschaftsrechtliche Beratung, Energieeffizienz, Energieversorgung und Mobilität
  • Veränderte Anforderungen von Banken und Versicherungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Klimaveränderungen bei Projekten
  • CO2-Steuer und -Emissionshandel

Weitere Inhalte zum Thema Klimawandel finden Sie hier

Ausbau erneuerbarer Energien / Gaskraftwerke als Übergangstechnologie

Spätestens bis 2038 soll Schluss sein mit der Kohleverstromung in Deutschland. Dies haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz am 3. Juli 2020 beschlossen. Der von der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgelegte Abschlussbericht sowie das beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthalten detaillierte Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit werden vor allem auch neue Gaskraftwerke und mit Biomasse befeuerte Anlagen benötigt, idealerweise an heute schon bestehenden Kraftwerksstandorten. 

Unsere Spezialisten beraten Sie in allen Facetten des Umwelt- und Planungsrechts. Insbesondere begleiten wir Sie in Raumordnungs-, Regionalplanungs-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben, Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Projekte.

Weitere Inhalte zum Thema erneuerbare Energien finden Sie hier.

Energiespeicher

Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt. Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts und für die Netzstabilität.

Neben den technologischen Herausforderungen, die es bei der Stromspeicherung zu meistern gilt, sind auch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Speicherung entscheidend. Auf Ebene der EU wurden hierzu in den vergangenen Jahren erste Rechtsgrundlagen geschaffen. Auch im deutschen Recht finden sich zahlreiche Regelungen, die für die Stromspeicherung relevant sind. Allerdings sind diese auf verschiedene Regelwerke verstreut und nicht Teil eines systematischen, in sich konsistenten Gesamtkonzepts.

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen und regulatorischen Fragen, die sich rund um das Thema der Speicherung von elektrischer Energie ergeben.

Einen ersten Überblick über die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Stromspeicher in Deutschland finden Sie hier.

Weitere Inhalte zum Thema Energiespeicher finden Sie hier.

Netzausbau Strom und Gas

Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt das Energiesystem vor immense Herausforderungen. Bisher wurden Kraftwerke verbrauchsnah gebaut. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem europäischen Stromhandel und der Liberalisierung des Strommarktes fallen Stromerzeugung und -verbrauch geographisch immer mehr auseinander. Dadurch werden zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten notwendig. 

Um den größer werdenden Anteil erneuerbarer Energien in das Energiesystem integrieren zu können, muss die Netzinfrastruktur auf allen Spannungsebenen angepasst werden. Der Stromfluss erfolgte bisher nur in eine Richtung: vom großen, zentralen Erzeuger auf viele dezentrale Verbraucher. In Zeiten steigender Dezentralität ändert sich dies zunehmend. Das bestehende Netz ist nicht ausreichend für solche großen Leistungstransite sowie für Rückspeisungen aus dem Verteilungs- ins Übertragungsnetz ausgelegt. 

Aktuell laufen im Bereich des Netzausbaus viele (Planfeststellungs-)Verfahren, weitere sind zu erwarten. Dies betrifft sowohl den Strom- als auch den Gasbereich. Die Verfahren gehen schleppend voran. Der Gesetzgeber hat immerhin für einige der Netzausbauvorhaben Beschleunigungsvorschriften eingeführt und den Instanzenzug bei Drittanfechtungsklagen verkürzt. Gleichwohl stehen Vorhabenträger sowohl bei den Zulassungsverfahren als auch bei der tatsächlichen Umsetzung der Netzausbauvorhaben vor rechtlich komplexen Herausforderungen.

Unsere Experten beraten Sie bei allen Rechtsfragen rund um den Netzausbau und unterstützen Sie in Raumordnungs-, Regionalplanungs-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben.

Weitere Inhalte zum Thema Netzausbau finden Sie hier.

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Green globe
EU Green Deal und Kartellrecht
Der ehrgeizige European Green Deal ist eines der Kernanliegen der EU-Kommission. Sie hat deshalb angekündigt, dass auch sämtliche Instrument

Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Klimawandel und erneuerbare Energien. Kontaktieren Sie uns!

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29/05/2024
Nachhaltig in den Sommer(urlaub) – Das ESG-Kolloquium zu nachhaltiger Mobilität
Sommerzeit ist Reisezeit: Wir sind mobiler, fahren in den Urlaub -  mit dem Auto, der Bahn und/oder dem Flugzeug. Die Mo­bi­li­täts­bran­che hat Hochkonjunktur. Gleichzeitig sind im Zeitalter des gestiegenen Um­welt­be­wusst­seins Verbraucherinnen und Verbraucher mehr denn je darauf bedacht, einen Beitrag zur Verlangsamung der globalen Erwärmung und zur Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu leisten. Produkt- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te werden von den Konsumentinnen und Konsumenten daher in diesem Sinne kritisch in Augenschein genommen und bewertet. Dem gestiegenen „grünen“ Er­war­tungs­ho­ri­zont begegnen Unternehmen aller Branchen mit immer nachhaltigeren Produkten und Dienst­leis­tun­gen. Was bedeutet dies für unsere Mobilität? Wie vollziehen Unternehmen die Transformation? Vor dem Hintergrund der stetig steigenden regulatorischen Aktivitäten auf der EU-Ebene stellen Nach­hal­tig­keits­the­men Rechts- und Com­pli­ance­ab­tei­lun­gen vor Her­aus­for­de­run­gen, bieten aber auch neue Geschäftsideen und erfordern neue (rechtliche und technische) Lö­sun­gen.    Für unser Berliner Kolloquium, das kurz vor Beginn der Internationalen Luft­fahrt­aus­stel­lung, der Fußball-EM und den Sommerferien stattfindet, freuen wir uns auf einen Input von Airbus zu aktuellen Themen im Bereich Luft-und Raumfahrt und sprechen mit der Deutschen Bahn zum Nach­hal­tig­keits­kon­zept als Un­ter­neh­mens­stra­te­gie. In einem interaktiven Teil stellt LiveEO eine neue, KI-basierte sa­tel­li­ten­ge­stütz­te Plattform zum Umgang mit den Anforderungen der neuen EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung vor. Und bei einem (einschlägigen Siegeln zufolge fair gehandelten) Flat White, Espresso oder Filterkaffee von unserem Barrista sowie beim anschließenden Empfang in unserem Büro mit Blick über den Tiergarten bleibt ausreichend Raum zum Kennenlernen, Diskutieren und Unterhalten.
20/02/2024
RECAP COP28 – Was war? Was bleibt? Was kommt?
Was bleibt von der COP28? Welche Bedeutung haben die Beschlüsse für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft?Diese und andere Fragen stellten wir uns nach der in Dubai Ende 2023 abgehaltenen UN-Kli­ma­kon­fe­renz, die wir als Rechts­dienst­leis­ter der COP28 begleitet haben. Unsere Experten nehmen Sie mit und wagen eine Prognose – von A wie Ausstieg (aus fossilen Energieträgern) über E wie Erneuerbare Energien bis W wie Wasserstoff. Außerdem berichten wir von unseren Eindrücken vor Ort und stehen für Ihre Fragen bereit.
31/01/2024
„Vegane Milch“, „detox“, „be­kömm­lich“ – Ein Überblick über „gesunde“ Werbeversprechen
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Werbeversprechen in Verbindung mit „gesunden“ und nicht-fleisch­hal­ti­gen Le­bens­mit­tel­pro­duk­ten
30/01/2024
CO2-Preis für Wareneinfuhren: Erste Stufe des CBAM ist scharf gestellt
Es wird ernst für Einführer von unter den CBAM fallenden Waren: Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht abgegeben werden
18/01/2024
EU-Parlament bringt erste Richtlinie im Kampf gegen Greenwashing auf den...
Die Regelungen zur Eindämmung von Greenwashing im europäischen Binnenmarkt haben sich im Laufe des Ge­setz­ge­bungs­pro­zes­ses weiter verschärft
15/12/2023
Sus­taina­bi­li­ty-Wer­bung für Arzneimittel und Medizinprodukte
Auch im Ge­sund­heits­sek­tor gewinnen nachhaltigere Produkte mehr und mehr an Bedeutung. Welche rechtlichen Vorgaben gelten hier für umweltbezogene Aussagen
06/12/2023
Markthochlauf von Wasserstoff – Wo geht die Reise hin?
Uni­ons­ge­setz­ge­bung stärkt grünen Wasserstoff Die im November 2023 in Kraft getretene Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) hebt das bisherige Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Brut­to­en­er­gie­ver­brauch von 32% auf 45% in 2030 an. Die sog. Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO), die mit erneuerbarem Strom hergestellt werden und wozu grüner Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak oder E-Fuels zählen, leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Denn nur sie können auf die Er­neu­er­ba­ren-Zie­le angerechnet werden, nicht aber die sog. Low Carbon Fuels. Die Klassifizierung als RFNBO gilt mit RED III über den Verkehrsbereich hinaus nun auch für andere Sektoren wie die Industrie. Dort müssen 42% des verwendeten Wasserstoffs 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bis 2035 sogar 60%). Auch im Luftverkehr spielen die RFNBO als E-Fuels mit einem auf 70% in 2050 stark steigenden Anteil an den Flugkraftstoffen eine große Rolle. In Umsetzung von RED II traten bereits im Juli 2023 die sog. Delegated Acts (DA) in Kraft, die eine für die EU all­ge­mein­gül­ti­ge Definition der RFNBO enthalten. Für ihre Herstellung gelten enge Vorgaben, da verhindert werden soll, dass der erneuerbare Strom für die Elektrolyse aus bestehenden Er­neu­er­ba­ren-Er­zeu­gungs­an­la­gen (EE-Anlagen) stammt. Daher sehen die DA in bestimmten An­wen­dungs­fäl­len das Kriterium der Zusätzlichkeit vor, wonach die EE-Anlage frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen worden sein darf. Flankiert wird es beim Strombezug aus dem Netz durch die Erfordernisse einer zeitlichen und geografischen Korrelation zwischen der Stromerzeugung und der Elektrolyse. RFNBO sollen nur hergestellt werden, wenn die erneuerbare Energie zeitgleich und im selben Gebiet erzeugt wird. Schließlich muss die Treib­haus­gas­ein­spa­rung bei RFNBO mind. 70% im Vergleich zu den zu ersetzenden Kraftstoffen betragen. Jetzt geht es darum, entsprechende Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me aufzustellen, damit der Markt für RFNBO starten kann. Bundesregierung schreibt Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie fort Im Juli 2023 hat die Bundesregierung (BReg) die Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) verabschiedet, welche die NWS 2020 weiterentwickeln soll. Danach soll grüner Wasserstoff in den Bereichen entwickelt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Hierbei kann Wasserstoff auch seine Speicherfunktion für erneuerbaren Strom ausspielen. Der Bedarf ist gewaltig: Für 2030 rechnet die BReg mit 95 bis 130 TWh. Deshalb hat sie das Ausbauziel für die Elektrolyse bis 2030 von 5 GW auf mind. 10 GW angehoben. Allerdings ist klar, dass der deutsche Markt mit steigendem Bedarf zunehmend auf Importe von Wasserstoff und seiner Derivate angewiesen sein wird. Infolgedessen spielt eine kluge Importstrategie innerhalb und außerhalb Europas eine große Rolle. Zudem ist eine Marktentwicklung ohne geeignete Was­ser­stoff­in­fra­struk­tur nicht möglich. Daher ist nicht nur das Leitungsnetz auszubauen. Auch Speicher, Häfen und Importterminals sind unverzichtbare Bestandteile des künftigen Systems. Zur Verbesserung der Rah­men­be­din­gun­gen will die BReg Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren vereinfachen. Grüner Wasserstoff soll auch wegen seiner mangelnden Verfügbarkeit vordringlich in Ver­brauchs­sek­to­ren eingesetzt werden, die sich nicht elektrifizieren lassen. Die NWS 2023 verweist dazu an erster Stelle auf die Industrie. Grüner Wasserstoff ist bei der Dekarbonisierung bestimmter Anwendungen im Stahl- und Chemiebereich nicht substituierbar. Im Stromsektor soll Wasserstoff in Gaskraftwerken eingesetzt werden, die dafür „H2 ready“ sein müssen. Im Verkehrssektor soll Wasserstoff als E-Fuel vor allem im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden, wo, anders als im Straßenverkehr, mittelfristig keine Elektrifizierung zu erwarten ist.  Konkrete Um­set­zungs­schrit­te bei der Infrastruktur Der Ausbau des deutschen Was­ser­stoff­net­zes ist Grund­vor­aus­set­zung für den Markthochlauf und soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst wird das sog. Was­ser­stoff­kern­netz realisiert. Dessen gesetzliche Grundlage wird mit der Einführung von § 28r EnWG durch eine weitere EnWG-Novelle geregelt. Das Kernnetz wird mit einer Länge von 9.700 km bis zum Jahr 2032 perspektivisch Teil des sog. European Hydrogen Backbone, welches die Mitgliedstaaten verbinden soll. Weiterhin ist ab 2025 eine gemeinsame Netz­ent­wick­lungs­pla­nung für Gas und Wasserstoff vorgesehen. Zudem plant die BReg, den Netzzugang für Wasserstoff an die Regelungen für Gas anzupassen (ent­ry-/exit-Mo­dell). Auch beim Bau von LNG-Im­port­ter­mi­nals werden die Weichen auf Wasserstoff gestellt. So machen § 5 Abs. 2 und 3 LNGG die Genehmigung des Weiterbetriebs von LNG-Anlagen ab 2044 davon abhängig, dass diese mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten betrieben bzw. für den Import von Was­ser­stoff­de­ri­va­ten wie Ammoniak und Methanol umgerüstet werden können. Wie geht der Weg zur Was­ser­stoff-Wirt­schaft weiter? Die Richtung der bisherigen Maßnahmen stimmt. Aus deutscher Sicht ist es elementar, ein interessanter Exportmarkt für Was­ser­stoff­pro­du­zen­ten zu werden. Entscheidend dafür sind attraktive und verlässliche Rah­men­be­din­gun­gen. Der Anfang des Markthochlaufs ist gemacht – es besteht Grund zum Optimismus, dass er 2024 durch die Umsetzung der NWS 2023 und weitere Ge­set­zes­än­de­run­gen beschleunigt wird.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
29/11/2023
Nach­hal­tig­keits-An­sprü­che in der Werbung: Von Klima- bis Um­welt­neu­tra­li­tät
„Kli­ma­neu­tral“, „um­welt­neu­tral“ & Co. – Welche Angaben zu Um­welt­ei­gen­schaf­ten von Produkten sind zulässig? Ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung
16/11/2023
Pinkwashing und Bluewashing
Werbung mit LGBTQIA+-Bezug und sozialem Engagement ist beliebt, doch bei unzutreffenden Aussagen kann es sich um unzulässiges Pink- bzw. Bluewashing handeln
24/10/2023
Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie 2023
Bundesregierung beschließt Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie
29/09/2023
Green Claims-Richt­li­nie – Teil II: Ein Blick auf die Vorgaben für Labels,...
In Teil II zur Green Claims-Richt­li­nie beleuchten wir die Vorgaben an Labels sowie die vorgesehenen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die neuen Regelungen zur Verwendung von Umweltaussagen