Das Bewusstsein in Gesellschaft, Unternehmen und Politik für den Klimawandel und dessen schädliche Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erhebliche Investitionen in nachhaltige Projekte erforderlich. Für Unternehmen ergeben sich daraus viele Chancen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, wie z. B. im Zusammenhang mit Wasserstoff, eMobilität und erneuerbaren Energien.
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Wasserstoff
Energieträger der Zukunft
Daneben steigen die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen auf europäischer und nationaler Ebene. Das umstrittene Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Weitere Instrumente des Gesetzgebers sind u. a. eine Verschärfung des Emissionshandels, die Beschleunigung der Zulassungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben, z. B. den Ausbau des Stromnetzes, und steuerliche Maßnahmen. Daneben unterliegen Unternehmen erweiterten Nachhaltigkeitsvorgaben, u. a. durch verschärfte Luftreinhalteregelungen, durch das Verbot bzw. die Beschränkung klimaschädigender Gase und Stoffe, sowie einer erweiterten Produktverantwortung einschließlich der Beschränkung umweltschädlicher Verpackungen.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es über die bislang beschlossenen Regelungen hinaus zu weiteren Verschärfungen von Umwelt- und Klimavorgaben kommen dürfte.
Die Initiative von Robert Habeck zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Genehmigungsverfahren ist sehr zu begrüßen.
Dr. Ursula Steinkemper, Partnerin
Angesichts der ambitionierten Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels ist für die Energiewirtschaft zu erwarten, dass es nicht nur zu einem erheblichen Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Strom- und Gasnetze und innovativer, ganzheitlicher Lösungsmodelle, z. B. bei der Quartiersentwicklung kommen wird. Auch die Zulassungsverfahren werden dringend beschleunigt und entschlackt werden müssen, um die für die Umsetzung der Klimaziele erforderlichen Anlagen und Infrastrukturen rechtzeitig errichten zu können.
Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Klimaziele spielt die Immobilienwirtschaft. Auf den Gebäudesektor entfallen rund 30 % der deutschen Treibhausgasemissionen. Die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender und neu zu errichtender Gebäude ist daher für den Klimaschutz besonders relevant. Zunehmend blicken auch Banken und Versicherungen auf Umwelt- und Klimarisiken und richten ihre Investments an Nachhaltigkeitskriterien aus.
Mit unserem spezialisierten und interdisziplinären Team vertreten wir Sie in Streitigkeiten, die mit der Verursachung von Umwelt- und Klimaschäden in Zusammenhang stehen. Außerdem beraten wir Sie umfassend in allen Belangen im Zusammenhang mit dem Schutz von Umwelt und Klima, darunter zu den folgenden Themen:
Sprechen Sie unsere Experten zu den Themen Klimawandel und Energiewirtschaft gerne jederzeit an.
Partnerin
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Leiterin Energiewirtschaft & Klimaschutz, CMS Deutschland
Stuttgart
Dr. Friedrich von Burchard
Partner
Rechtsanwalt
Düsseldorf
Klimawandel und der Umgang mit sich verändernden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Klimawandel gehört zu den größten globalen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Er wird nicht nur zu tatsächlichen Veränderungen (z. B. Extremwetterereignissen, Hochwasser- und Niedrigwasserrisiken) führen, sondern auch zu einem weitgehenden Umbau der Wirtschaft. Die beschlossenen und geplanten Gesetzesänderungen und sonstigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimaveränderung sowie die von den Unternehmen selbst ausgehenden Initiativen, z. B. zur CO2-Neutralität, betreffen alle Bereiche.
Wir unterstützen Sie z. B. bei den folgenden Themen:
- Kohleausstieg: Betriebsbeschränkung Kohlekraftwerke, Rückbau, Entschädigungsfragen, Gebietsentwicklungsmöglichkeiten, Übergangslösungen (z. B. Gaskraftwerke, Genehmigungsverfahren, Bau), Folgen für den Arbeitsmarkt, regionale Entwicklung usw.
- Klageverfahren, gerichtet auf Unternehmenshaftung für Klimaschäden
- Verschärfte und veränderte Umweltauflagen, zusätzliche Genehmigungsverfahren und -anforderungen
- Ausbau der erneuerbaren Energien: insbesondere Projektentwicklungen (Planung, Genehmigungsverfahren, Bau, Finanzierung) und Transaktionen
- Netzausbau
- Energiespeicher
- Elektromobilität
- Beratung bei allen Aktivitäten im Bereich Wasserstoff
- Vielfältige, fachbereichsübergreifende Themen bei Projekt- / Quartiersentwicklungen, z. B. Transaktionen und gesellschaftsrechtliche Beratung, Energieeffizienz, Energieversorgung und Mobilität
- Veränderte Anforderungen von Banken und Versicherungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Klimaveränderungen bei Projekten
- CO2-Steuer und -Emissionshandel
Weitere Inhalte zum Thema Klimawandel finden Sie hier
Ausbau erneuerbarer Energien / Gaskraftwerke als Übergangstechnologie
Spätestens bis 2038 soll Schluss sein mit der Kohleverstromung in Deutschland. Dies haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz am 3. Juli 2020 beschlossen. Der von der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgelegte Abschlussbericht sowie das beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthalten detaillierte Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit werden vor allem auch neue Gaskraftwerke und mit Biomasse befeuerte Anlagen benötigt, idealerweise an heute schon bestehenden Kraftwerksstandorten.
Unsere Spezialisten beraten Sie in allen Facetten des Umwelt- und Planungsrechts. Insbesondere begleiten wir Sie in Raumordnungs-, Regionalplanungs-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben, Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Projekte.
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Energiespeicher
Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt. Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts und für die Netzstabilität.
Neben den technologischen Herausforderungen, die es bei der Stromspeicherung zu meistern gilt, sind auch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Speicherung entscheidend. Auf Ebene der EU wurden hierzu in den vergangenen Jahren erste Rechtsgrundlagen geschaffen. Auch im deutschen Recht finden sich zahlreiche Regelungen, die für die Stromspeicherung relevant sind. Allerdings sind diese auf verschiedene Regelwerke verstreut und nicht Teil eines systematischen, in sich konsistenten Gesamtkonzepts.
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen und regulatorischen Fragen, die sich rund um das Thema der Speicherung von elektrischer Energie ergeben.
Einen ersten Überblick über die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Stromspeicher in Deutschland finden Sie hier.
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Netzausbau Strom und Gas
Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt das Energiesystem vor immense Herausforderungen. Bisher wurden Kraftwerke verbrauchsnah gebaut. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem europäischen Stromhandel und der Liberalisierung des Strommarktes fallen Stromerzeugung und -verbrauch geographisch immer mehr auseinander. Dadurch werden zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten notwendig.
Um den größer werdenden Anteil erneuerbarer Energien in das Energiesystem integrieren zu können, muss die Netzinfrastruktur auf allen Spannungsebenen angepasst werden. Der Stromfluss erfolgte bisher nur in eine Richtung: vom großen, zentralen Erzeuger auf viele dezentrale Verbraucher. In Zeiten steigender Dezentralität ändert sich dies zunehmend. Das bestehende Netz ist nicht ausreichend für solche großen Leistungstransite sowie für Rückspeisungen aus dem Verteilungs- ins Übertragungsnetz ausgelegt.
Aktuell laufen im Bereich des Netzausbaus viele (Planfeststellungs-)Verfahren, weitere sind zu erwarten. Dies betrifft sowohl den Strom- als auch den Gasbereich. Die Verfahren gehen schleppend voran. Der Gesetzgeber hat immerhin für einige der Netzausbauvorhaben Beschleunigungsvorschriften eingeführt und den Instanzenzug bei Drittanfechtungsklagen verkürzt. Gleichwohl stehen Vorhabenträger sowohl bei den Zulassungsverfahren als auch bei der tatsächlichen Umsetzung der Netzausbauvorhaben vor rechtlich komplexen Herausforderungen.
Unsere Experten beraten Sie bei allen Rechtsfragen rund um den Netzausbau und unterstützen Sie in Raumordnungs-, Regionalplanungs-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben.
Weitere Inhalte zum Thema Netzausbau finden Sie hier.
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