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Corporate Sustainability – das Jahr 2022 wird grün

Spätestens seit Veröffentlichung des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ durch die Europäische Kommission im Jahr 2018 ist das Thema „Sustainability“ auch für die Leitung privatwirtschaftlicher Unternehmen ein elementares Thema geworden. Um zu erreichen, dass (privates) Kapital zunehmend in nachhaltige Unternehmungen fließt, wurden zehn Maßnahmen identifiziert – wie unter anderem Nachhaltigkeitsbenchmarks, Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und erweiterte Offenlegungspflichten –, die dazu führen sollen, dass Nachhaltigkeitsaspekte verstärkt in die Corporate Governance integriert werden. 

Die Geschäftsleitung wird somit zunehmend in die Pflicht genommen, Nachhaltigkeitsaspekte in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen, das Thema Nachhaltigkeit auf der höchsten Ebene anzusiedeln und entsprechende Strukturen in der Corporate Governance des Unternehmens zu schaffen. Reputationsgesichtspunkte sowie Wettbewerbsdruck sind weitere Gründe, warum die Einbettung von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie immer wichtiger wird. 

Durch eine zunehmende „Verrechtlichung“ werden diverse Themen der „Corporate Sustainability“ die Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen auch im Jahr 2022 beschäftigen:

ESG-Berichtspflichten

Die am 12. Juli 2020 in Kraft getretene Taxonomie-Verordnung führt zum einen ein Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein, zum anderen müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach der sogenannten CSR-Richtlinie verpflichtet sind, Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens gemäß der Taxonomie ökologisch nachhaltig sind. Um dies zu beurteilen, ist die Tätigkeit des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf die in der Taxonomie-Verordnung aufgeführten Umweltziele zu bewerten. Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltenden Vorgaben bezüglich der nichtfinanziellen Berichterstattung ersetzen und diese in Einklang mit ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien sowie dem sonstigen Rechtsrahmen bringen soll. Der Vorschlag muss noch durch die zuständigen Gremien gebilligt und beschlossen werden, bietet aber einen Ausblick auf die zu erwartenden Veränderungen in Sachen ESG-Berichterstattung. Die Regelungen sollen nach dem aktuellen Zeitplan erstmals bezogen auf das Geschäftsjahr 2023 gelten und ab dem Geschäftsjahr 2025 auf kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen erweitert werden. Inhaltlich soll die Nachhaltigkeitsberichtspflicht umfassender werden und neue verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung eingeführt werden. Schon im Jahr 2022 sollten Unternehmen die Zeit zur Vorbereitung auf die erweiterten Berichtspflichten nutzen. 

FüPoG II

Am 12. August 2021 ist das „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG II) in Kraft getreten. Es sieht erstmals ein gesetzliches Mindestbeteiligungsgebot von Frauen und Männern in (mindestens vierköpfigen) Vorständen börsennotierter und zugleich mitbestimmter Gesellschaften vor. Zudem wurden die Regelungen zur Zielgrößenfestlegung für den Vor-stand und die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands überarbeitet. Ein weiteres Element des Gesetzes ist, dass – anknüpfend an die Stay on Board-Kampagne – Mitgliedern von Leitungsorganen in bestimmten Fällen (wie etwa Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder der Pflege Angehöriger) Auszeiten und ein Recht auf „Wiederbestellung“ ermöglicht werden soll. 

Vorstandsvergütung 

Ein weiteres Thema, das die Unternehmen zunehmend unter ESG-Aspekten beschäftigen wird, ist die Vorstandsvergütung. Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben auch die aktienrechtlichen Vorschriften über das Vergütungssystem des Vorstands in börsennotierten Aktiengesellschaften Anpassungen erfahren, durch die (trotz unterschiedlicher Deutungen) wohl doch der Aspekt der Nachhaltigkeit an Bedeutung gewinnt. Im kommenden Jahr wird insbesondere ein Fokus auf dem Vergütungsbericht liegen, der für das Geschäftsjahr 2021 nach den neuen Vorschriften zu erstellen ist und über dessen Billigung die ordentlichen Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften im Jahre 2022 erstmals zu beschließen haben.

ESG Due Diligence 

Ausfluss der zunehmend verrechtlichten Anforderungen an Sustainable Corporate Governance und nachhaltige Investitionsstrategie ist auch, dass ESG-Themen bei strategischen Zukäufen von Unternehmen und für Finanzinvestoren eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Insofern sollte eine Legal Due Diligence auch die jeweils relevanten ESG-Aspekte abbilden. Mit der ESG Due Diligence kann festgestellt werden, welche Nachhaltigkeitsstrategie das Zielunternehmen verfolgt, ob es die relevante Nachhaltigkeitsgesetzgebung im Blick hat und die unternehmensinternen Prozesse hierauf ausgerichtet hat sowie für zukünftige Entwicklungen gerüstet ist. Ist dies nicht der Fall, können hieraus neben wirtschaftlich relevanten Nachbesserungspflichten Reputationsrisiken resultieren, die den Goodwill des Unternehmens und seine Marktposition mindern oder gar beschädigen. Es ist zu erwarten, dass sich die ESG Due Diligence in den nächsten Jahren stärker etablieren wird.

Autoren

Hilke Herchen
Dr. Hilke Herchen
Partnerin
Rechtsanwältin
Hamburg
Petra Schaffner
Dr. Petra Schaffner
Partnerin
Rechtsanwältin
Köln
Katharina Mareike Franitza
Katharina Mareike Franitza
Counsel
Rechtsanwältin
Düsseldorf
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

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