ESG-Berichtspflichten
Die am 12. Juli 2020 in Kraft getretene Taxonomie-Verordnung führt zum einen ein Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein, zum anderen müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach der sogenannten CSR-Richtlinie verpflichtet sind, Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens gemäß der Taxonomie ökologisch nachhaltig sind. Um dies zu beurteilen, ist die Tätigkeit des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf die in der Taxonomie-Verordnung aufgeführten Umweltziele zu bewerten. Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltenden Vorgaben bezüglich der nichtfinanziellen Berichterstattung ersetzen und diese in Einklang mit ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien sowie dem sonstigen Rechtsrahmen bringen soll. Der Vorschlag muss noch durch die zuständigen Gremien gebilligt und beschlossen werden, bietet aber einen Ausblick auf die zu erwartenden Veränderungen in Sachen ESG-Berichterstattung. Die Regelungen sollen nach dem aktuellen Zeitplan erstmals bezogen auf das Geschäftsjahr 2023 gelten und ab dem Geschäftsjahr 2025 auf kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen erweitert werden. Inhaltlich soll die Nachhaltigkeitsberichtspflicht umfassender werden und neue verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung eingeführt werden. Schon im Jahr 2022 sollten Unternehmen die Zeit zur Vorbereitung auf die erweiterten Berichtspflichten nutzen.
FüPoG II
Am 12. August 2021 ist das „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG II) in Kraft getreten. Es sieht erstmals ein gesetzliches Mindestbeteiligungsgebot von Frauen und Männern in (mindestens vierköpfigen) Vorständen börsennotierter und zugleich mitbestimmter Gesellschaften vor. Zudem wurden die Regelungen zur Zielgrößenfestlegung für den Vor-stand und die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands überarbeitet. Ein weiteres Element des Gesetzes ist, dass – anknüpfend an die Stay on Board-Kampagne – Mitgliedern von Leitungsorganen in bestimmten Fällen (wie etwa Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder der Pflege Angehöriger) Auszeiten und ein Recht auf „Wiederbestellung“ ermöglicht werden soll.
Vorstandsvergütung
Ein weiteres Thema, das die Unternehmen zunehmend unter ESG-Aspekten beschäftigen wird, ist die Vorstandsvergütung. Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben auch die aktienrechtlichen Vorschriften über das Vergütungssystem des Vorstands in börsennotierten Aktiengesellschaften Anpassungen erfahren, durch die (trotz unterschiedlicher Deutungen) wohl doch der Aspekt der Nachhaltigkeit an Bedeutung gewinnt. Im kommenden Jahr wird insbesondere ein Fokus auf dem Vergütungsbericht liegen, der für das Geschäftsjahr 2021 nach den neuen Vorschriften zu erstellen ist und über dessen Billigung die ordentlichen Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften im Jahre 2022 erstmals zu beschließen haben.
ESG Due Diligence
Ausfluss der zunehmend verrechtlichten Anforderungen an Sustainable Corporate Governance und nachhaltige Investitionsstrategie ist auch, dass ESG-Themen bei strategischen Zukäufen von Unternehmen und für Finanzinvestoren eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Insofern sollte eine Legal Due Diligence auch die jeweils relevanten ESG-Aspekte abbilden. Mit der ESG Due Diligence kann festgestellt werden, welche Nachhaltigkeitsstrategie das Zielunternehmen verfolgt, ob es die relevante Nachhaltigkeitsgesetzgebung im Blick hat und die unternehmensinternen Prozesse hierauf ausgerichtet hat sowie für zukünftige Entwicklungen gerüstet ist. Ist dies nicht der Fall, können hieraus neben wirtschaftlich relevanten Nachbesserungspflichten Reputationsrisiken resultieren, die den Goodwill des Unternehmens und seine Marktposition mindern oder gar beschädigen. Es ist zu erwarten, dass sich die ESG Due Diligence in den nächsten Jahren stärker etablieren wird.
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