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06/12/2023
Markthochlauf von Wasserstoff – Wo geht die Reise hin?
Uni­ons­ge­setz­ge­bung stärkt grünen Wasserstoff Die im November 2023 in Kraft getretene Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) hebt das bisherige Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Brut­to­en­er­gie­ver­brauch von 32% auf 45% in 2030 an. Die sog. Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO), die mit erneuerbarem Strom hergestellt werden und wozu grüner Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak oder E-Fuels zählen, leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Denn nur sie können auf die Er­neu­er­ba­ren-Zie­le angerechnet werden, nicht aber die sog. Low Carbon Fuels. Die Klassifizierung als RFNBO gilt mit RED III über den Verkehrsbereich hinaus nun auch für andere Sektoren wie die Industrie. Dort müssen 42% des verwendeten Wasserstoffs 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bis 2035 sogar 60%). Auch im Luftverkehr spielen die RFNBO als E-Fuels mit einem auf 70% in 2050 stark steigenden Anteil an den Flugkraftstoffen eine große Rolle. In Umsetzung von RED II traten bereits im Juli 2023 die sog. Delegated Acts (DA) in Kraft, die eine für die EU all­ge­mein­gül­ti­ge Definition der RFNBO enthalten. Für ihre Herstellung gelten enge Vorgaben, da verhindert werden soll, dass der erneuerbare Strom für die Elektrolyse aus bestehenden Er­neu­er­ba­ren-Er­zeu­gungs­an­la­gen (EE-Anlagen) stammt. Daher sehen die DA in bestimmten An­wen­dungs­fäl­len das Kriterium der Zusätzlichkeit vor, wonach die EE-Anlage frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen worden sein darf. Flankiert wird es beim Strombezug aus dem Netz durch die Erfordernisse einer zeitlichen und geografischen Korrelation zwischen der Stromerzeugung und der Elektrolyse. RFNBO sollen nur hergestellt werden, wenn die erneuerbare Energie zeitgleich und im selben Gebiet erzeugt wird. Schließlich muss die Treib­haus­gas­ein­spa­rung bei RFNBO mind. 70% im Vergleich zu den zu ersetzenden Kraftstoffen betragen. Jetzt geht es darum, entsprechende Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me aufzustellen, damit der Markt für RFNBO starten kann. Bundesregierung schreibt Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie fort Im Juli 2023 hat die Bundesregierung (BReg) die Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) verabschiedet, welche die NWS 2020 weiterentwickeln soll. Danach soll grüner Wasserstoff in den Bereichen entwickelt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Hierbei kann Wasserstoff auch seine Speicherfunktion für erneuerbaren Strom ausspielen. Der Bedarf ist gewaltig: Für 2030 rechnet die BReg mit 95 bis 130 TWh. Deshalb hat sie das Ausbauziel für die Elektrolyse bis 2030 von 5 GW auf mind. 10 GW angehoben. Allerdings ist klar, dass der deutsche Markt mit steigendem Bedarf zunehmend auf Importe von Wasserstoff und seiner Derivate angewiesen sein wird. Infolgedessen spielt eine kluge Importstrategie innerhalb und außerhalb Europas eine große Rolle. Zudem ist eine Marktentwicklung ohne geeignete Was­ser­stoff­in­fra­struk­tur nicht möglich. Daher ist nicht nur das Leitungsnetz auszubauen. Auch Speicher, Häfen und Importterminals sind unverzichtbare Bestandteile des künftigen Systems. Zur Verbesserung der Rah­men­be­din­gun­gen will die BReg Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren vereinfachen. Grüner Wasserstoff soll auch wegen seiner mangelnden Verfügbarkeit vordringlich in Ver­brauchs­sek­to­ren eingesetzt werden, die sich nicht elektrifizieren lassen. Die NWS 2023 verweist dazu an erster Stelle auf die Industrie. Grüner Wasserstoff ist bei der Dekarbonisierung bestimmter Anwendungen im Stahl- und Chemiebereich nicht substituierbar. Im Stromsektor soll Wasserstoff in Gaskraftwerken eingesetzt werden, die dafür „H2 ready“ sein müssen. Im Verkehrssektor soll Wasserstoff als E-Fuel vor allem im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden, wo, anders als im Straßenverkehr, mittelfristig keine Elektrifizierung zu erwarten ist.  Konkrete Um­set­zungs­schrit­te bei der Infrastruktur Der Ausbau des deutschen Was­ser­stoff­net­zes ist Grund­vor­aus­set­zung für den Markthochlauf und soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst wird das sog. Was­ser­stoff­kern­netz realisiert. Dessen gesetzliche Grundlage wird mit der Einführung von § 28r EnWG durch eine weitere EnWG-Novelle geregelt. Das Kernnetz wird mit einer Länge von 9.700 km bis zum Jahr 2032 perspektivisch Teil des sog. European Hydrogen Backbone, welches die Mitgliedstaaten verbinden soll. Weiterhin ist ab 2025 eine gemeinsame Netz­ent­wick­lungs­pla­nung für Gas und Wasserstoff vorgesehen. Zudem plant die BReg, den Netzzugang für Wasserstoff an die Regelungen für Gas anzupassen (ent­ry-/exit-Mo­dell). Auch beim Bau von LNG-Im­port­ter­mi­nals werden die Weichen auf Wasserstoff gestellt. So machen § 5 Abs. 2 und 3 LNGG die Genehmigung des Weiterbetriebs von LNG-Anlagen ab 2044 davon abhängig, dass diese mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten betrieben bzw. für den Import von Was­ser­stoff­de­ri­va­ten wie Ammoniak und Methanol umgerüstet werden können. Wie geht der Weg zur Was­ser­stoff-Wirt­schaft weiter? Die Richtung der bisherigen Maßnahmen stimmt. Aus deutscher Sicht ist es elementar, ein interessanter Exportmarkt für Was­ser­stoff­pro­du­zen­ten zu werden. Entscheidend dafür sind attraktive und verlässliche Rah­men­be­din­gun­gen. Der Anfang des Markthochlaufs ist gemacht – es besteht Grund zum Optimismus, dass er 2024 durch die Umsetzung der NWS 2023 und weitere Ge­set­zes­än­de­run­gen beschleunigt wird.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
07/12/2022
2023 - Themen, die Sie bewegen werden
Das vergangene Jahr 2022 war in vielerlei Hinsicht eine Zeitenwende. Aufgrund des schrecklichen Krieges in der Ukraine rückten Themen in den Fokus, über die sich Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zuvor zu wenig Gedanken gemacht hatten, und fast alle Unternehmen mussten sich in vielen Punkten auf eine neue Realität einstellen. Wir sind jedoch nicht nur durch die multiplen Krisen in Wirtschaft und Gesellschaft – von Energie über Inflation bis hin zur Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik – herausgefordert, sondern sehen die Unternehmenswelt seit geraumer Zeit auch einem Zuwachs an komplexer Regulatorik ausgesetzt, mit der Sie alle in der täglichen Arbeit umgehen müssen. Die Erfüllung dieser weiterhin steigenden Anforderungen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Compliance, sondern auch angesichts nachhaltiger Wett­be­werbs­fä­hig­keit eine der zentralen Her­aus­for­de­run­gen für die deutsche und europäische Wirt­schaft. The­men wie der Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät, neue Ge­schäfts­mo­del­le aufgrund der Digitalisierung und der Fach­kräf­te­man­gel werden die meisten Unternehmen auch im kommenden Jahr beschäftigen – zusammen mit den Her­aus­for­de­run­gen, welche die begonnene Teilentflechtung der globalen Abhängigkeiten mit sich bringt. Hier steckt aber auch Potenzial, das wir gemeinsam mit Ihnen, unseren Mandantinnen und Mandanten, heben können. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, den bestehenden Rechtsrahmen zur bestmöglichen Gestaltung Ihres un­ter­neh­me­ri­schen Alltags zu nutzen und Ihre Innovationskraft zu erhalten.Über die voraussichtlich wichtigsten Themen des Jahres 2023 haben wir für Sie einen Überblick zu­sam­men­ge­stellt. Auch im kommenden Jahr bleiben wir an Ihrer Seite und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
07/12/2022
Mit Oster- und Sommerpaket zum schnelleren Ausbau der Erneuerbaren
Das Jahr 2022 markiert auch für die Förderung erneuerbarer Energien wichtige Änderungen. Im Zuge des Oster- und des Sommerpakets wurde der rechtliche Rahmen deutlich stärker als bisher auf einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Ebenen ausgerichtet. Bis 2030 soll ihr Anteil am Brut­to­strom­ver­brauch auf mindestens 80 % steigen. Das ohnehin ambitionierte Ausbauziel wurde also nochmals verschärft. Die nun beschlossenen sowie geplanten Neuerungen werden die Entwicklung des Ausbaus prägen. Weitere gesetzliche Änderungen, die auch dem Netzausbau dienen sollen, sind im Herbst / Winter 2022 geplant, z. B. Änderungen in der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung (VwGO) zu Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gun­gen sowie zur Errichtung spezialisierter Planungssenate.
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
08/12/2021
„Grüne Patente“ – Innovationen gegen den Klimawandel
Sinkende Zahl „Grüner Patente“ Im April 2021 gaben das Europäische Patentamt (EPA) und die Internationale Energieagentur (IEA) das Ergebnis ihrer gemeinsamen Studie: „Patente und die Energiewende – globale In­no­va­ti­ons­trends bei sauberen Energien“ bekannt. Obwohl zuletzt die Zahl von Pa­tent­an­mel­dun­gen im Bereich der kohlenstoffarmen En­er­gie­tech­no­lo­gien wieder etwas anstieg, waren es im Un­ter­su­chungs­zeit­raum von 2017 bis 2019 im Durchschnitt im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2013 deutlich weniger. Die mit Abstand meisten Innovationen kommen dabei derzeit aus Japan, das einen Anteil von 26,2 % hat, gefolgt von den USA (21 %), Deutsch­land (12,4 %) und Südkorea (9 %). Größere Aktivitäten sind hingegen in den vergangenen Jahren in anderen Tech­no­lo­gie­be­rei­chen zu verzeichnen. Auch dort wird von „Grünen Patenten“ gesprochen. Sie betreffen Innovationen, die ebenfalls auf die Förderung von klima- und umweltbezogener Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hier ist unter anderem an um­welt­freund­li­che­re biologisch herstellbare und abbaubare Kunststoffe und – besonders emotional diskutiert – Patente auf genetisch veränderte Pflanzen zu denken. Auch in diesen Bereichen sind Innovationen für eine kurzfristige Transformation in eine klimaneutrale In­dus­trie­ge­sell­schaft essenziell, um die Ziele des EU Green Deal zu erreichen. Energiewende nur mit „Grünen Patenten“ Mit Blick auf das Ergebnis der gemeinsamen Studie erklärte IEA-Exe­ku­tiv­di­rek­tor Fatih Birol: „Um die angestrebte Net­to-Null-Emis­si­ons­bi­lanz bis 2050 zu erreichen, muss fast die Hälfte aller Emis­si­ons­sen­kun­gen über Technologien erfolgen, die heute noch nicht auf dem Markt sind.“ Die Verlangsamung innovativer Tätigkeit im Bereich der kohlenstoffarmen En­er­gie­tech­no­lo­gien in der jüngsten Vergangenheit ist vor allem auf die deutlich geringeren Preise fossiler Energieträger zu­rück­zu­füh­ren. Es sind daher nun deutliche In­no­va­ti­ons­an­rei­ze und -sprünge gefordert, um die notwendige Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050 doch noch zu erreichen. Hier sind weitere Innovationen in allen Bereichen der En­er­gie­wirt­schaft erforderlich, von der Energieerzeugung über die En­er­gie­spei­che­rung, intelligente Stromnetze und „grünes Trans­port­we­sen“ bis hin zu „grüner Bau(stoff)tech­no­lo­gie“. Spätestens seitdem die Bundesregierung ihre Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie ausgerufen hat, ist der Wettlauf um patentierbare Innovationen zur Erzeugung grünen Wasserstoffs eröffnet. An Ideen und Entwicklungen für Was­ser­stoff-ba­sier­te Ver­brauchs­tech­no­lo­gien von der Brennstoffzelle bis hin zum Ersatzstoff für Koks in der Stahlherstellung mangelt es nicht. Die Herausforderung ist, den absehbar hohen Bedarf an Wasserstoff als Energieträger der Zukunft, der auf der Verbrauchsseite CO2-neutral ist, auch klimaneutral herzustellen. Patentierbare technologische Ansätze gibt es hier bereits. Bemühungen um die Erhöhung des Wirkungsgrades der Elektrolyse von mit Solar- oder Windenergie hergestelltem Strom wirken hier schon eher „altbacken“. In der Grund­la­gen­for­schung befindliche Tech­no­lo­gie­an­sät­ze wie die pho­to­syn­the­ti­sche Herstellung von Wasserstoff mit speziellen Membranen oder genetisch veränderten Cyanobakterien lassen auf die erfolgreiche Umstellung auf eine klimaneutrale Was­ser­stoff-ba­sier­te In­dus­trie­ge­sell­schaft hoffen.   Patentschutz auf nachhaltige Technologien bei Kunststoffen Neben Patenten auf kohlenstoffarme En­er­gie­tech­no­lo­gien wurde in den vergangenen Jahren eine große Zahl „Grüner Patente“ für Innovationen für nachhaltige biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe angemeldet. Dies hat das EPA erst im Oktober 2021 als Ergebnis seiner Studie „Patente für die Kunststoffe der Zukunft: Globale In­no­va­ti­ons­trends in den Bereichen Recycling, kreis­lauf­fä­hi­ges Design und alternative Rohstoffe“ festgehalten. Es wurde festgestellt, dass zwischen 2010 und 2019 auf Europa und die USA jeweils 30 %, also 60 % der weltweiten Pa­tent­ak­ti­vi­tä­ten in diesem Bereich, entfielen. Die größte Patentaktivität gab es im Bereich der Biokunststoffe und bei chemischen und biologischen Kunst­stoff­re­cy­cling-Tech­no­lo­gien. Neuere Trends betreffen biologische Verfahren unter Nutzung lebender Mikroorganismen oder das Kunst­stoff-zu-Mo­no­mer-Ver­fah­ren, mit dem Polymere zu den Grund-/Roh­stof­fen für die erneute Kunst­stoff­pro­duk­ti­on abgebaut werden. Dies ist res­sour­cen­scho­nend und reduziert die im Rahmen der üblichen Kreis­lauf­wirt­schaft starke Freisetzung von kli­ma­schäd­li­chem CO2 und Methan. Pa­tent-Wai­ver-Dis­kus­si­on als In­no­va­ti­ons­kil­ler Die Kli­ma­neu­tra­li­tät unserer In­dus­trie­ge­sell­schaft ist die vielleicht größte Herausforderung des laufenden Jahrhunderts. Dieses Ziel wird nur mit Innovationen erreichbar sein. Wichtiger als öffentliche Subventionierung entsprechender Forschung und Entwicklung ist hierfür die Schaffung eines in­no­va­ti­ons­freund­li­chen Umfelds. Essenzieller Bestandteil ist die Gewährleistung eines effektiven Patentschutzes als Motor der Innovation. Die aktuellen Diskussionen um einen Patent-Waiver für Impfstoffpatente im Zuge der SARS-CoV-2-Pan­de­mie sind dabei eher kontraproduktiv. Wer will in die Erschaffung von innovativen kli­ma­freund­li­chen Technologien investieren, wenn er bei Erfolg damit rechnen müsste, unter Verweis auf die große ge­sell­schaft­li­che Herausforderung „Kli­ma­neu­tra­li­tät“ die Früchte seiner erfinderischen Arbeit nicht – durch Patente zeitlich befristet – exklusiv ernten zu können?
08/12/2021
Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen – quo vadis?
Startregulierung mit Wahlrecht der Netzbetreiber Die im Juli 2021 im Wege einer Novellierung des EnWG eingeführte Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen in §§ 28j–q EnWG überlässt den Netzbetreibern die Entscheidung, ob sie unreguliert bleiben oder sich dem neu eingeführten Re­gu­lie­rungs­sys­tem unterwerfen wollen („Opt-in“). Einer gemeinsamen Regulierung von Erdgas- und Was­ser­stoff­net­zen hat der Gesetzgeber damit eine Absage erteilt. Zur Begründung dieses als Startregulierung bezeichneten Systems werden unionsrechtliche Gründe angegeben. Gleichzeitig kündigt der Gesetzgeber in § 112b EnWG aber an, dass perspektivisch eine Anpassung des regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- und Wasserstoffnetze im Lichte sich entwickelnder uni­ons­recht­li­cher Grundlagen angestrebt wird. Die EU-Kommission hat angekündigt, erste Vorschläge für die Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen bis zur Jahreswende 2021/22 vorzulegen. Nach ersten Informationen könnten die Vorschläge in Richtung einer höheren Re­gu­lie­rungs­in­ten­si­tät bei getrennter Regulierung von Gas und Wasserstoff gehen. Regulierung light Das jetzt eingeführte Wahlrecht ist einmalig und unwiderruflich und kann vom Netzbetreiber nur für sein gesamtes Netz einheitlich ausgeübt werden. Im Falle des Opt-in gelten Vorgaben, die weit hinter der Regulierung der Erdgasnetze zurückbleiben. Zuvorderst ist hier das Prinzip des verhandelten Netzzugangs zu nennen, das beim Gas wegen mangelnder Tauglichkeit zur Marktöffnung bereits vor langer Zeit abgeschafft wurde. Zur Konkretisierung des verhandelten Netzzugangs enthält das EnWG eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung, von der die Bundesregierung bislang aber keinen Gebrauch gemacht hat. Damit bleiben den Netzbetreibern im Opt-in hinsichtlich der Gewährung des Netzzugangs unter Beachtung des Gebots der Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit beträchtliche Freiheitsgrade. Diese können auch bei der Ausgestaltung von netz­be­trei­ber­über­grei­fen­den Kooperationen genutzt werden. Bei der Entflechtung ist lediglich ein buchhalterisches und informatorisches Unbundling vorgeschrieben. Eine ei­gen­tums­recht­li­che Entflechtung, die sich noch im Re­fe­ren­ten­ent­wurf fand, ist nicht vorgesehen. Die Entgeltbildung erfolgt kos­ten­ori­en­tiert. Zu ihrer Konkretisierung hat das Bundeskabinett kürzlich eine Was­ser­stoff­netz-Ent­gelt­ver­ord­nung verabschiedet, die sich an der entsprechenden Regelung beim Gas orientiert. Allerdings sind die Ei­gen­ka­pi­tal-Zins­sät­ze mit 9 % für Neu- und 7,73 % für Altanlagen beim Wasserstoff deutlich großzügiger. Die An­reiz­re­gu­lie­rung findet im jetzigen Stadium keine Anwendung. Bewertung bleibt umstritten Bei der Bewertung der neu eingeführten Was­ser­stoff­re­gu­lie­rung scheiden sich die Geister. Insbesondere die Gasnetzbetreiber hatten sich eine gemeinsame Regulierung erhofft. Wenn man davon ausgeht, dass das heutige Gasnetz das Backbone des künftigen Was­ser­stoff­net­zes darstellt, hätte dies auch durchaus Sinn ergeben. Allerdings stieß eine Finanzierung der Wasserstoffnetze über die Entgelte für die Gasnetznutzung auf breiten Widerstand. Außerdem wurde infrage gestellt, ob eine weitreichende Regulierung beim Wasserstoff in der ersten Phase des Markthochlaufs geeignet ist. Es steht außer Frage, dass die Entwicklung einer Was­ser­stoff­wirt­schaft – nicht nur in Deutschland – noch mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist. Bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff sind technologisch noch erhebliche Ent­wick­lungs­schrit­te zu erwarten. Klar ist allerdings, dass die klimapolitisch wünschenswerte Menge an grünem Wasserstoff nur zu einem kleinen Teil in Deutschland produziert werden kann. In welchen Ver­brauchs­sek­to­ren Wasserstoff andere Energien ersetzen soll, muss sich noch herausstellen. Für einen Über­gangs­zeit­raum ist die Marktfähigkeit von Wasserstoff nur durch gezielte För­der­maß­nah­men zu erreichen. Mittelfristig aber muss seine eigenständige Wett­be­werbs­fä­hig­keit angestrebt werden. Die erforderlichen Economies of Scale lassen sich am ehesten beim Einsatz in der Industrie erreichen. Hier wird aber wegen der erforderlichen Mengen wahrscheinlich kein Weg am befristeten Einsatz von blauem Wasserstoff vorbeiführen. Allen Unsicherheiten zum Trotz Auf dem Weg in die neue Wasserstoffwelt sehen sich Investoren also mit erheblichen Unsicherheiten sowohl hinsichtlich des Marktes wie auch des Ordnungsrahmens konfrontiert. Umso erfreulicher ist die Auf­bruch­stim­mung, die sich in einer fast un­über­schau­ba­ren Anzahl von Projektideen manifestiert. Beispielhaft hierfür sei im Netzbereich auf das Projekt GET H2 hingewiesen, in dessen Rahmen ein netz­be­trei­ber­über­grei­fen­des Wasserstoffnetz in Nord- und Westdeutschland geplant wird. Auch das Off­shore-Lei­tungs­pro­jekt AquaDuctus zur Anbindung von erneuerbarer Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on auf See an das Festland zeigt, in welchen Dimensionen bereits in diesem frühen Stadium gedacht wird. Umso wichtiger ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff mit rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen zu flankieren, die den Beteiligten möglichst viel Sicherheit gewähren. Wir werden Sie über weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Informationen und regelmäßige Updates zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich Wasserstoff finden Sie auch auf der CMS-In­sight-Sei­te Wasserstoff.
08/12/2021
Ziel: Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss – wie auch der entsprechende Netzausbau – drastisch ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Die Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren dauern aber oft viele Jahre. Die bisherigen Be­schleu­ni­gungs­vor­schlä­ge sind sinnvoll, greifen aber zu kurz. Denn zu Verzögerungen führen vor allem die inhaltlichen Anforderungen, die an die Vorhaben gestellt werden, insbesondere die Vorgaben der europäischen Um­welt­richt­li­ni­en und ihre wenig praktikable Auslegung durch den EuGH. Diese bringen insbesondere umfangreiche Un­ter­su­chungs­pflich­ten mit sich, die für den Umweltschutz oft keinen echten Mehrwert erzielen. Einige nationale Vorschriften wie auch die europäischen Um­welt­richt­li­ni­en müssen daher so geändert werden, dass sie für Vorhabenträger und Ge­neh­mi­gungs­be­hör­den wieder handhabbar werden. Das würde auch größere Rechtssicherheit schaffen und langwierige Ge­richts­ver­fah­ren ver­mei­den. Er­neu­er­ba­re-En­er­gien-Pro­jek­te, insbesondere Wind- und Solarparks, sowie der Netzausbau könnten so beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau nennenswert zu senken.
26/11/2021
Mut zur Pla­nungs­be­schleu­ni­gung? - Ampelparteien legen Ko­ali­ti­ons­ver­trag...
Zu den größten Hindernissen für die Erreichung der Klimaziele gehören die langen Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren für Stromnetze, Wind- und Solarparks und Bahntrassen. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP...
22/04/2021
Um­welt­in­for­ma­ti­ons­an­spruch auf „interne Mitteilungen“?
Hintergrund Grundsätzlich hat gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Um­welt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz (UIG) jede Person Anspruch auf freien Zugang zu behördlichen Um­welt­in­for­ma­tio­nen. Einschränkungen gibt es bei „internen...
22/04/2021
Wie gewonnen, so zerronnen? Was ist eine be­stands­kräf­ti­ge Genehmigung wert?
Hintergrund Gegenstand der Urteile des BVerwG vom 23.06.2020 – 9 A 22/19 und 9 A 23/19 – ist der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss (PFB) für den Neubau der Bundesautobahn A 49 – A 5, Teilabschnitt...
22/04/2021
„Früh­stücks­ho­tel“ innerhalb des Si­cher­heits­ab­stands eines Stör­fall­be­triebs
Hintergrund Die EU-Richtlinie 2012/18/EU („Se­ve­so-III-Richt­li­nie“) dient dem Zweck, Menschen und Umwelt vor schweren In­dus­trie­un­fäl­len und ihren Folgen zu schützen. Die Richtlinie sieht u. a. vor...