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Kollektiver Rechtsschutz, insbesondere Musterfeststellungsklage und Abhilfeklage

Lange Zeit kannte das deutsche Rechtssystem keine Möglichkeit einer Sammel- oder Kollektivklage – also die Möglichkeit, dass ein Kläger stellvertretend für eine Vielzahl von Betroffenen klagt. Mit Einführung der Musterfeststellungsklage im Jahr 2018 hat sich das geändert. Doch dabei bleibt es nicht. Seit dem 13.10.2023 existiert in Deutschland mit der Abhilfeklage ein weiteres kollektives Rechtsschutzinstrument. Die Abhilfeklage ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie und hinsichtlich ihrer Klageziele deutlich weiter als die Musterfeststellungsklage. Die europäische Sammelklage, die spätestens im Jahr 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss, eröffnet – über die Musterfeststellungsklage hinaus – weitergehenden kollektiven Rechtsschutz. 

Lesen Sie hier mehr über aktuelle Verbandsklageverfahren und die diesbezüglichen Entwicklungen auf dem deutschen und europäischen Rechtsmarkt.

Neue Abhilfeklage in Kraft getreten
Seit dem 13.10.2023 gibt es in Deutschland die neue Abhilfeklage. Damit können bestimmte Verbraucherverbände im Namen von Verbrauchern gegen Unternehmen direkt auf "Abhilfe", also Leistungen, wie insbesondere Schadenersatz, klagen. In diesem Beitrag fassen Claus Thiery und Sandra Renschke die wesentlichen Aspekte der neuen Abhilfeklage zusammen.

Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie – Referentenentwurf zur neuen Abhilfeklage
Das Bundesjustizministerium hat am 16.02.2023 den Referentenentwurf zur Einführung einer neuen kollektiven Verbandsklage - die sog. Abhilfeklage - veröffentlicht. Die Einführung erfolgt in Umsetzung der am 25.12.2020 in Kraft getretenen EU-Verbandsklagerichtlinie. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie die neue Abhilfeklage funktionieren soll und was sich dadurch ändern wird. 

Representative Actions Directive – the European and Polish perspectives
The Representative Actions Directive enacted by the EU in late 2020 is set to reshape the consumer protection landscape across all EU member states. European businesses should now keep an eye open for the fresh assortment of challenges and the widespread consequences that the new regulations may bring. Learn more about the new mechanisms from an European and polish perspective here.

CMS European Class Actions Report 2022
We are delighted to share with you the European Class Actions Report 2022. The report contains data driven insights into the class action risk across Europe, a key concern for major corporates. Further hot topics are: Litigation funding, class action risk in the Pharma und MedTech industries and the role of legal tech in facilitating class actions.

CMS Expert Guide to European class actions
Class actions have been on the rise in Europe for a number of years, but the rate is accelerating. New procedural devices intended to better facilitate collective redress continue to be introduced.

Musterfeststellungsklage zu Zinsklauseln in Sparverträgen
Der BGH bestätigt in einem ersten Musterfeststellungsverfahren die Unwirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen.

Class Actions auch in der EU?
Verbraucher in der EU können künftig in allen Mitgliedsstaaten kollektiv klagen. Die EU hat mit der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher, kurz: Verbandsklagerichtlinie den dafür nötigen Gesetzesrahmen geschaffen.

Neue Verbandsklage tritt Mitte 2023 EU-weit in Kraft
Die Verbandsklagerichtlinie wurde am 4. Dezember 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und hat damit das europäische Gesetzgebungsverfahren vollständig durchlaufen. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Verbandsklagerichtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit werden die nationalen Regeln zur EU-weiten Verbandsklage spätestens Mitte 2023 in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft treten.

Sanktionen und Sammelklagen – EU verschärft Verbraucherschutzrecht
Mit ihrem „New Deal for Consumers“ hat sich die EU die Modernisierung und weitere Vereinheitlichung des Verbraucherschutzrechts innerhalb Europas zum Ziel gesetzt. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Regelwerken: Die Ende 2019 in Kraft getretene, auch „Omnibus-Richtlinie“ genannte Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union verschärft die bereits bestehenden Anforderungen im Vertrags- und Lauterkeitsrecht und schafft erstmals ein einheitliches Sanktionssystem für Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die im November erlassene Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (Verbandsklagerichtlinie) erweitert die Möglichkeiten, gerichtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die gegen das unionsrechtliche Verbraucherrecht verstoßen und damit den Kollektivinteressen der Verbraucher schaden.

Stär­kung der Kla­ge­in­du­s­trie in Europa?
Verbraucher in der EU können künftig im Rahmen der EU-Verbandsklage ihre Kräfte bündeln und gegen Unternehmen klagen. Wie dies möglich sein wird und auf was sich Unternehmen einstellen müssen, erläutern Claus Thiery und Sandra Renschke.

Deutsche Industrie im Visier einer europäischen Klageindustrie – die neue EU-Verbandsklage macht’s möglich
Mangels Harmonisierung dürfte der Reisetourismus der Klägeranwälte boomen. Unternehmen sollten hierauf gewappnet sein.

Germany introduces a consumer mass action: The Model Declaratory Action -  A (first-) class mass action?
In the wake of the introduction of model declaratory action in Germany, both business people and consumers are struggling with its meaning.

Musterfeststellungsklage: Masse statt Klasse oder Klasse dank Masse?
Ab morgen, den 1. November 2018, wird es in Deutschland eine neue kollektive Klagemöglichkeit geben: Die Musterfeststellungsklage tritt in Kraft.

Musterfeststellungsklage: „Wilder Westen“ oder alles halb so wild?
Die Große Koalition möchte die sog. Musterfeststellungsklage einführen. Verbraucher sollen künftig „kollektiv“ klagen können.

Hauptansprechpartner

Dr. Thomas Lennarz
Partner
Rechtsanwalt | Leiter Dispute Resolution, CMS Deutschland
Stuttgart
T +49 711 9764 171
Dr. Nicolas Wiegand
Partner
Head of APAC International Arbitration | Leiter Dispute Resolution, CMS Deutschland
Mountain View - USA
T +852 3758 2215