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Veröffentlichungen

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17/04/2024
Automatisierung von Stan­dard­ver­trä­gen
Bessere und kürzere Verträge einfacher und schneller erstellen In jedem Unternehmen ist die Rechtsabteilung auch mit der Erstellung von Verträgen befasst. Wo Verträge in großer Zahl ge­schlos­sen...
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
06/12/2023
Stan­dard­es­sen­zi­el­le Patente: Neue Trends und EU-VO-Entwurf
Nachdem die sog. Connected Cars Fälle durch Lizenznahmen von Autoherstellern weitestgehend gelöst sind, rückt nun mit der steigenden Bedeutung des Internets der Dinge (IoT) die Verwertung von stan­dard­es­sen­zi­el­len Patenten (SEPs), insbesondere für Kon­nek­ti­vi­täts­stan­dards, in den Fokus. Beispielsweise hat Avanci Ende Oktober 2023 sein 4G Smart Meter Pa­tent­li­zenz­pro­gramm gestartet und Nokia hat ein eigenes IoT Pa­tent­li­zenz­pro­gramm aufgelegt. Betroffen sind Anwendungen, bei denen die erforderlichen Daten wie bei Zah­lungs­ter­mi­nals, Smart Meter und beim Tracking von Gütern über verschiedene Protokolle übertragen werden. In den nächsten Jahren wird hier wegen der viel höheren Geschwindigkeit und Über­tra­gungs­ra­te, deutlich geringeren Signallaufzeiten und einer radikalen Senkung des En­er­gie­ver­brauchs vor allem die Da­ten­über­tra­gung nach dem 5G-Standard Bedeutung erlangen. Hierbei zeichnet sich im IoT Bereich neuerdings der Trend ab, Lizenzen an SEPs erstmals auch auf Komponentenebene zu vergeben. Das heißt, dass SEP-Inhaber die Lizenzen nicht direkt mit jedem An­wen­dungs­an­bie­ter z.B. von SmartHome Geräten vereinbaren, sondern die Lizenzvergabe für eine Vielzahl von Anwendungen an einen Hersteller von z.B. stan­dard­nut­zen­den Ver­bin­dungs­mo­du­len erfolgt. Auch wenn damit eine gewisse „Ent­flech­tung“ der komplexen Li­zenz­be­zie­hun­gen an SEPs einhergehen könnte, bleibt ein gut funktionierender SEP-Li­zenz­me­cha­nis­mus, der Innovationen hinreichend belohnt, von entscheidender Bedeutung für die Schaffung und Verbreitung innovativer Standards. Der FRAND-Me­cha­nis­mus SEPs verleihen ihren Inhabern erhebliche Marktmacht. Denn die Nutzung von SEPs lässt sich nicht vermeiden, wenn Unternehmen standardkonforme Geräte vertreiben möchten. Um zu verhindern, dass Stan­dard­im­ple­men­tie­rer willkürlich ausgeschlossen werden, sind SEP-Inhaber daher nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den mutmaßlichen Patentverletzern anzubieten, ihre SEPs zu fairen, angemessenen und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en (FRAND) Bedingungen zu lizenzieren, bevor sie ihren Un­ter­las­sungs­an­spruch gerichtlich durchsetzen können. Die Modalitäten dieser Lizenzierung werden vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung den Verhandlungen zwischen SEP-Inhabern und Stan­dard­im­ple­men­tie­rern überlassen. SEP-Inhaber müssen lediglich nachweisen, dass ihr Angebot ingesamt FRAND-konform war, um ihr Patent durchsetzen zu können. Die Stan­dard­im­ple­men­tie­rer hingegen trifft die Verpflichtung, die FRAND-Li­zenz­be­din­gun­gen in angemesser Zeit voranzutreiben. EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlag für eine SEP-Verordnung Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine SEP-Verordnung vom 27. April 2023 (VO-Vorschlag) verfolgt nun einen deutlich stärker regulierenden Ansatz für die Lizenzierung von und die Rechts­durch­set­zung aus SEPs. Dazu soll beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein neues Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das u.a. ein SEP-Register führen und die Schirmherrschaft über ein obligatorisches „FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren“ innehaben soll. SEP-Re­gis­trie­rung und EUIPO Kompetenzzentrum SEP-Inhaber müssen ihre SEPs beim EUIPO innerhalb von sechs Monaten nach der Erteilung in einem neu geschaffenen Register eintragen lassen. Kommt der SEP-Inhaber dem nicht nach, soll er bis zur Eintragung keine Lizenzgebühren oder Schadensersatz von Stan­dard­im­ple­men­tie­rern verlangen können. Das Kompetenzzentrum am EUIPO soll u.a. die in dem Register eingetragenen Patente auf ihre Stan­dard­we­sent­lich­keit prüfen und eine Datenbank mit Stellungnahmen, Rechtsprechung sowie einschlägigen Normen, Produkten und Dienst­leis­tun­gen, die den Standard umsetzen, sowie mit den Stan­dard­li­zenz­be­din­gun­gen der SEP-Inhaber aufbauen und pflegen. FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren Der VO-Vorschlag sieht ein komplexes, obligatorisches FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren von (mindestens) neun Monaten Dauer als Voraussetzung für die Einleitung eines Ver­let­zungs­ver­fah­rens vor Gericht vor, das auch gegen den Willen des SEP-Inhabers durchgeführt werden kann. Dieses Verfahren soll von einem vom Kompetenzzentrum ernannten „Schlichter“ geleitet werden. Der Unterschied zu bereits gängigen Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren bei der FRAND-Li­zen­zie­rung besteht darin, dass diese von privaten Einrichtungen betrieben werden, weniger Gelegenheit bieten, den Abschluss einer FRAND-Lizenz zu verzögern, und parallel ein gerichtliches Verfahren ermöglichen. Es wird daher angezweifelt, ob das neue Verfahren das Zustandekommen einer gütlichen au­ßer­ge­richt­li­chen Einigung befördert. Es bestehe kein Anreiz für Stan­dard­im­ple­men­tie­rer, sich an den Verhandlungen über akzeptable FRAND-Be­din­gun­gen konstruktiv zu beteiligen, solange das Verfahren läuft und keine Kla­ge­mög­lich­keit des SEP-Inhabers besteht. Auswirkungen und Einordnung Die geplante Verordnung könnte das Gleichgewicht bei der FRAND-Li­zen­zie­rung zu Gunsten der Stan­dard­im­ple­men­tie­rer verschieben und die Trans­ak­ti­ons­kos­ten erhöhen. Andererseits wird lediglich zeitlich befristet der Einfluss einer Klageandrohung auf die Verhandlungen verringert. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Gerichte mit dem Ergebnis einer vom EUIPO durchgeführten FRAND-Bestimmung umgehen werden. Wenn der VO-Vorschlag in seiner jetzigen Form angenommen wird, dürfte er die Art und Weise, wie SEPs in der EU in Zukunft lizenziert und durchgesetzt werden, in jedem Fall erheblich verändern.
06/12/2023
Green Claims & Green(er) Products
Die Pläne der EU, gegen Greenwashing vorzugehen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt zu schützen, schreiten weiter voran. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2024 sowohl die Green Claims Directive (GCD) als auch die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel verabschiedet werden. Parallel dazu verschärfen sich auch die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit für zahlreiche Produkte. Green Claims Directive – neuer Rahmen für Werbung mit Umweltaussagen  Am 22. März 2022 veröffentlichte die Kommission den ersten Vorschlag für die GCD. Im Oktober 2023 legten die zuständigen Par­la­ments­aus­schüs­se ihren Berichtsentwurf mit einigen Änderungs- und Er­gän­zungs­vor­schlä­gen zum Kom­mis­si­ons­ent­wurf vor. Die erste Lesung im Europaparlament wird im März 2024 erwartet. Der derzeitige GCD-Entwurf regelt ausschließlich die Bewerbung von Produkten im B2C-Kontext. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Umweltlabel und -angaben glaubwürdig und ver­trau­ens­wür­dig sind, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informierte Entscheidungen treffen können. Die Regelungen sollen zudem die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unternehmen stärken, die sich um die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Tätigkeiten bemühen. Zur Vermeidung von Greenwashing plant die EU insbesondere die Einführung eines Systems der Vorabprüfung aller ausdrücklichen umweltbezogenen Aussagen (sog. „ex an­te-Ve­ri­fi­zie­rung“). Hierfür sollen sog. benannte Stellen die von Unternehmen geplanten Aussagen vor ihrer Verwendung überprüfen und eine Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gung ausstellen. Voraussetzung hierfür ist sowohl die Substantiierung der geplanten Aussage/n durch wissenschaftlich anerkannte Nachweise als auch die Einhaltung der GCD-Vor­aus­set­zun­gen. Um Transparenz in den „Wald der Labels und Umweltzeichen“ zu bringen, sollen von Unternehmen selbst kreierte Umweltlabel zukünftig verboten und ein Katalog zulässiger Label erschaffen werden. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der GCD drohen hohe Bußgelder.  Kom­ple­men­tie­ren­de Anpassungen der UGP- und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie Auch die bereits im April 2022 von der EU-Kommission vorgestellten Pläne zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel, die eine Änderung der Richtlinie über unlautere Ge­schäfts­prak­ti­ken (UGP-RL) und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie vorsehen, nehmen weiter Gestalt an: Nachdem Rat und Parlament im September 2023 eine vorläufige Einigung über den Kom­mis­si­ons­vor­schlag erzielt haben, wird das Inkrafttreten noch vor den anstehenden Wahlen des Europaparlaments im Juni 2024 erwartet.  Verbotskatalog der UGP-Richtlinie wird um umweltbezogene Aussagen erweitert  Während die GCD die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen vor deren Verwendung regelt, soll die UGP-RL künftig (auch) allgemein irreführende umweltbezogene Angaben ausdrücklich verbieten. Insbesondere soll die bestehende Liste der stets verbotenen Ge­schäfts­prak­ti­ken erweitert und spezifisch um verbotene umweltbezogene Aussagen ergänzt werden. Unter anderem sollen allgemeine umweltbezogene Angaben nur noch bei nachgewiesener hervorragender Umweltleistung möglich sein und Umweltlabel – im Einklang mit der GCD – nur verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­men beruhen.  Erweiterte In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Hersteller und Händler – Garantielabel kommt Durch die geplante Änderung der Ver­brau­cher­rech­te-RL sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zuverlässig über die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer, die Um­welt­ei­gen­schaf­ten und die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Insbesondere sollen Händler ihre Kundinnen und Kunden künftig mittels harmonisierter Label und Hinweise über die gesetzliche Ge­währ­leis­tungs­dau­er sowie gegebenenfalls über das Bestehen darüber hinausgehender Halt­bar­keits­ga­ran­tien informieren müssen. Verschärfte Anforderungen an nachhaltiges Produktdesign   Parallel dazu verschärfen sich auch die Vorgaben an das sog. Ökodesign für immer mehr Produktgruppen. Hier soll die Öko­de­sign-Ver­ord­nung, über die Parlament und Rat kürzlich eine vorläufige Einigung erzielt haben, künftig den Rahmen für spezielle produktbezogene Vorgaben bilden. Doch auch unter den derzeit noch geltenden Regelungen wurden schon für zahlreiche Pro­dukt­ka­te­go­rien Vorgaben insbesondere im Hinblick auf En­er­gie­ef­fi­zi­enz, Reparierbarkeit und die Vorhaltung von Ersatzteilen geschaffen, die die Produkte insgesamt nachhaltiger machen sollen. Allein mit der Einhaltung dieser Vorgaben dürfen Unternehmen sich allerdings nicht brüsten: Hierbei würde es sich sowohl nach der UGP-RL als auch künftig nach der GCD um eine unzulässige Werbung mit Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten handeln.  Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men und Risikomanagement essenziell Hersteller und Gewerbetreibende sollten die Ge­setz­ge­bungs­pro­zes­se eng verfolgen und sich bereits jetzt auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie in unserer Blogserie Green Claims & Co. – ein bunter Strauß an Her­aus­for­de­run­gen auf dem Laufenden. 
09/06/2023
Update Commercial
Jetzt auch zum Hören: In unserem Update Commercial geben wir regelmäßig einen Überblick über aktuelle Ge­richts­ent­schei­dun­gen, Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren und Trends aus den Bereichen Produktion, Handel und Vertrieb – immer verbunden mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und praktischen Tipps.
25/05/2023
Update Patentrecht: Die Opt-out-Er­klä­rung beim UPC: Chancen und Risiken...
Update Patentrecht: Die Opt-out-Er­klä­rung beim UPC: Chancen und Risiken für Patentinhaber Am 1. Juni 2023 nimmt das UPC seine Tätigkeit auf. Patentinhaber können jedoch während einer Über­gangs­frist...
03/05/2023
Willkommen im Metaverse: Digital Fashion im Metaverse
Willkommen im Metaverse: Digital Fashion im MetaverseDie Bedeutung von virtueller Mode wächst und beeinflusst zunehmend die Modeindustrie. Dieses Phänomen beschäftigt sowohl die Rechtswelt als auch...
06/04/2023
Willkommen im Metaverse: Markenrecht vs. Kunstfreiheit im Metaverse
Willkommen im Metaverse: Markenrecht vs. Kunstfreiheit im MetaverseIm Anschluss an die Folge zum Markenrecht im Metaverse beschäftigt uns in dieser Folge die Frage: Was passiert, wenn Markenrecht und...
30/03/2023
Update Patentrecht: Unified Patent Court (UPC) Basics
Update Patentrecht: Unified Patent Court (UPC) Basics Es ist eine grundlegende Reform des Patentrechts in Europa: Das Einheitliche Patentgericht (UPC) steht künftig als zentrales Forum für Rechts­strei­tig­kei­ten...
14/02/2023
Willkommen im Metaverse: Was ist das Metaverse und welche Rechtsfragen...
Willkommen im Metaverse: Was ist das Metaverse und welche Rechtsfragen ergeben sich?Die virtuelle Realität „Metaverse“ bietet scheinbar grenzenlose Möglichkeiten. Doch welche, vor allem rechtliche...
07/12/2022
2023 - Themen, die Sie bewegen werden
Das vergangene Jahr 2022 war in vielerlei Hinsicht eine Zeitenwende. Aufgrund des schrecklichen Krieges in der Ukraine rückten Themen in den Fokus, über die sich Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zuvor zu wenig Gedanken gemacht hatten, und fast alle Unternehmen mussten sich in vielen Punkten auf eine neue Realität einstellen. Wir sind jedoch nicht nur durch die multiplen Krisen in Wirtschaft und Gesellschaft – von Energie über Inflation bis hin zur Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik – herausgefordert, sondern sehen die Unternehmenswelt seit geraumer Zeit auch einem Zuwachs an komplexer Regulatorik ausgesetzt, mit der Sie alle in der täglichen Arbeit umgehen müssen. Die Erfüllung dieser weiterhin steigenden Anforderungen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Compliance, sondern auch angesichts nachhaltiger Wett­be­werbs­fä­hig­keit eine der zentralen Her­aus­for­de­run­gen für die deutsche und europäische Wirt­schaft. The­men wie der Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät, neue Ge­schäfts­mo­del­le aufgrund der Digitalisierung und der Fach­kräf­te­man­gel werden die meisten Unternehmen auch im kommenden Jahr beschäftigen – zusammen mit den Her­aus­for­de­run­gen, welche die begonnene Teilentflechtung der globalen Abhängigkeiten mit sich bringt. Hier steckt aber auch Potenzial, das wir gemeinsam mit Ihnen, unseren Mandantinnen und Mandanten, heben können. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, den bestehenden Rechtsrahmen zur bestmöglichen Gestaltung Ihres un­ter­neh­me­ri­schen Alltags zu nutzen und Ihre Innovationskraft zu erhalten.Über die voraussichtlich wichtigsten Themen des Jahres 2023 haben wir für Sie einen Überblick zu­sam­men­ge­stellt. Auch im kommenden Jahr bleiben wir an Ihrer Seite und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
07/12/2022
Cybersicherheit: Operative Notwendigkeit und Rechtspflicht
Cy­ber­si­cher­heits­vor­fäl­le sind (leider) zu einem Alltagsphänomen geworden und sowohl ihre Häufigkeit als auch der Umfang der Schäden für betroffene Unternehmen steigen laufend. Die globalisierte, digitalisierte und hochgradig vernetzte Wirtschaft ist anfällig für verschiedenste Bedrohungen – von organisierter digitaler Erpressung durch sogenannte Ransomware bis hin zu gezielten Angriffen auf Daten oder kritische Infrastrukturen. Das internationale Allianz Risk Barometer 2022 listet Cyberrisiken noch vor Be­triebs­un­ter­bre­chung und Na­tur­ka­ta­stro­phen auf Platz 1 der globalen Risikoskala.