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Unlauterer Wettbewerb

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Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Fehlverhalten von Wettbewerbern können nicht nur die wettbewerbsrechtliche Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche aufgrund wettbewerbswidriger Vereinbarungen oder des Missbrauchs einer marktbeherrschenden, bzw. relativ marktmächtigen Stellung umfassen. Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb, zum Beispiel in Zusammenhang mit:

  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Irreführende Werbung für Waren und Dienstleistungen
  • Nachahmung oder Herabsetzung von Produkten
  • Unzulässige Werbung.

Wo immer es erforderlich ist, arbeiten wir eng mit unserem Prozessrechtsteam zusammen, um eine umfassende Expertise zur Verfügung zu stellen und unser Fachwissen in diesem Bereich durch langjährige Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten zu ergänzen.

Schliesslich beraten wir unsere Klientinnen und Klienten auch bei alltäglichen Fragen zu Handelsverträgen, Vertriebs- und Marketingstrategien sowie der Einhaltung von Produktvorschriften. Damit unterstützen wir Unternehmen beim Schutz ihrer geschäftlichen Interessen unter gleichzeitiger Pflege von guten Beziehungen zu deren Geschäftspartnern und Vermeidung von Ansprüchen Dritter oder von Aufsichtsbehörden.