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14/11/2023
Legal Flash - Bundesrat will im Kampf gegen Greenwashing bei Fi­nanz­pro­duk­ten...
Hintergrund 2022 wurden in der Schweiz nachhaltige Investitionen in Höhe von rund 1,98 Billionen Schweizer Franken getätigt, so der Branchenverband Swiss Sustainable Finance (SSF). Die Zahl der Fälle von Greenwashing durch Banken und Fi­nanz­dienst­leis­ter auf der ganzen Welt ist in den letzten 12 Monaten gemäss RepRisk um 70 % gestiegen. Am 30. September 2023 ist die schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für eine nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) in Kraft getreten. Diese Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung stellt einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens dar, um nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Zusätzlich veröffentlichte die AMAS zusammen mit dem SSF am 4. Oktober 2023 den Swiss Stewardship Code, ein Leitfaden zur Ausübung von Ak­tio­närs­rech­ten durch Investoren in der Schweiz. Diese neuen Initiativen folgen auf die Selbst­re­gu­lie­rung der Schweizerischen Ban­kier­ver­ei­ni­gung (SBVg) zur ESG-Integration, die im Juni 2022 von der SBVg erlassen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Aus Sicht des Eidgenössischen Fi­nanz­de­par­te­ments (EFD) sind diese Massnahmen aktuell aber nicht ausreichend. Wie das EFD den Bundesrat am 25. Oktober 2023 informiert hat, wird es daher bis Ende August 2024 einen Ver­ord­nungs­vor­schlag für eine „prin­zi­pi­en­ba­sier­te staatliche Regulierung“ hinsichtlich Greenwashing bei Finanzprodukten ausarbeiten, sollte die Branche nicht nachbessern. Key Findings Schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung  Der Begriff der “Nach­hal­tig­keit” ist von zentraler Bedeutung für die Anwendung der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung. Ein blosser Verweis auf einzelne Elemente oder Nach­hal­tig­keits­an­sät­ze, wie z.B. Ausschlüsse bestimmter Emittenten oder ein einfacher ESG-In­te­gra­ti­ons­an­satz, wird nicht als ausreichend angesehen. Wenn nur auf die Anwendung eines ESG-In­te­gra­ti­ons­an­sat­zes Bezug genommen wird, muss klar darauf hingewiesen werden, dass die betreffende kollektive Kapitalanlage nicht nachhaltig ist oder nicht nachhaltig verwaltet wird. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Strategie, die ausschliesslich auf den Ausschlussansatz abstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweis auf einen bestimmten Ansatz oder ein allgemeiner Verweis auf Nachhaltigkeit oder ESG ein Green­wa­shing-Ri­si­ko darstellen kann, unabhängig davon, ob die Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung Anwendung findet, falls dieser Verweis irreführend oder verwirrend ist oder nicht der Art der Vermögenswerte oder des Anlageansatzes entspricht. Die Anwendung vergleichbarer ausländischer Standards – wie die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – reicht aus, um die von der AMAS herausgegebene Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung zu erfüllen. Die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie mit Angabe des verfolgten Anlageansatzes (z. B. Ausschlüsse, Impact Investing, thematisches Investieren usw.) muss den Anlegern zugänglich gemacht werden. Im Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ver­trag (direkt oder über einen Anhang) ist der Mindestanteil der Anlagen festzulegen, die den in der Anlagepolitik definierten Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen entsprechen müssen. Die Anleger werden mindestens einmal im Jahr in einem Bericht über die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie informiert. Bei Im­pact-In­ves­t­ing-Stra­te­gien muss die jährliche Be­richt­erstat­tung aufzeigen, inwieweit die angegebenen Nach­hal­tig­keits­zie­le erreicht wurden. Key Findings Swiss Stewardship Code  Ziel dieses Kodex ist es, die aktive Ausübung der Aktionärsrechte durch Investoren in der Schweiz zu fördern, eine nachhaltigere Wirtschaft zu entwickleln und die langfristige Rendite für Investoren unter Be­rück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken zu erhöhen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Er ist auf freiwilliger Basis anwendbar und spricht lediglich Empfehlungen aus. Nach Angaben von AMAS und SSF sind die Grundsätze des Kodex mit den Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN) abgestimmt. Die Leitlinie richtet sich an Anleger, aber auch an deren Ver­mö­gens­ver­wal­ter und andere Dienstleister, die für Anleger Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten übernehmen. Die Leitlinie ergänzt die bestehenden zivil- und ver­wal­tungs­recht­li­chen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Der Kodex steht nicht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen oder Anforderungen, und die Einhaltung seiner Grundsätze entbindet Anleger und/oder Dienstleister nicht davon, diese ebenfalls einzuhalten. Insgesamt enthält die Leitlinie aus neun Grundsätze für eine wirksame Stewardship: (1) Governance, (2) Ste­ward­ship-Richt­li­ni­en, (3) Abstimmungen, (4) Engagement, (5) Eskalation, (6) Überwachung von Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men, (7) Delegation von Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten, (8) In­ter­es­sen­kon­flik­te und (9) Transparenz und Be­richt­erstat­tung. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Obwohl der Swiss Stewardship Code prin­zi­pi­en­ba­siert ist, enthält er mehrere spezifische Empfehlungen und eine klare Methodik, die Investoren, Ver­mö­gens­ver­wal­tern und anderen Dienstleistern, die sich für nachhaltige Investitionen und Stewardship einsetzen, eine nützliche Hilfe sein können. Fazit Das Inkrafttreten der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung ist ein weiterer Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens, um darin nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Die AMAS fördert Lösungen und Initiativen für einen angemessenen nachhaltigen Rahmen für die Schweizer Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­bran­che, wie z.B. den erwähnten Swiss Stewardship Code, der gemeinsam mit Swiss Sustainable Finance SSF entwickelt wurde, oder die Förderung des bereits bestehenden Swiss Climate Scores. Angesichts der Absicht des EFD, Greenwashing möglicherweise staatlich zu regulieren, werden die kommenden Monate entscheidend dafür sein, ob sich die Schweiz für eine Selbst­re­gu­lie­rung, eine strenge Regulierung oder sogar für eine Kombination aus beiden Ansätzen entscheiden wird.
06/04/2023
Podcast Episode #15 | Fi­nanz­markt­recht­li­che Klassifizierung von Token
Wie lassen sich Tokens im Kontext des Fi­nanz­markt­rechts einordnen?
20/03/2023
Krypto-Branche: Entwicklungen und Chancen trotz Krise!
Trotz des aktuellen «Kryp­to-Win­ters» gibt es weiterhin viel­ver­spre­chen­de Innovationen und Trends im Block­chain-Be­reich, die rechtlich zu begleiten und einzuordnen sind. Im Jahr 2022 lagen die Finanzierungen und Transaktionen im Block­chain-Be­reich auf Rekordhöhe, trotz des drastischen Kurseinbruchs der wichtigsten Kryptowährungen ab November 2021. Allerdings ist der Markt seit dem zweiten Quartal 2022 deutlich rückläufig. Während die Branche die Kurseinbrüche zunächst verkraftete, führte der Zusammenbruch der Sta­b­le­co­in-Sys­te­me von Terra/LUNA sowie der Kryp­to-Kre­dit­ge­ber Voyager Digital und Celsius Network, des Hedgefonds Three Arrows Capital und die Insolvenz der Kryptobörse FTX zu einem schwerwiegenden Ver­trau­ens­ver­lust, dessen Auswirkungen heute noch zu spüren sind. Neue DLT-Gesetzgebung Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach Regulierung von Block­chain-An­wen­dun­gen international zunehmend lauter geworden. Die Schweiz hat ihre diesbezüglichen Hausaufgaben schon mit der im Jahr 2021 in Kraft getretenen Distributed Ledger Technology (DLT)-Ge­setz­ge­bung weitestgehend erledigt und ist rechtlich im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Mit der DLT-Gesetzgebung wurde ein Regelwerk geschaffen, das insbesondere die Herausgabe von Fi­nanz­in­stru­men­ten direkt auf der Blockchain ermöglicht, sowie in­sol­venz­recht­li­che Bestimmung für die Verwahrer von Kryptowerten und eine neue Lizenzform für Handelssysteme für digitale Vermögenswerte enthält. Abzuwarten bleibt, wie sich die EU-Gesetzgebung, insbesondere die bald in Kraft tretende Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR), in der Schweiz auswirken wird. Decentralized Finance: Spannende Rechtsfragen Die Innovationen stehen trotz «Kryp­to-Win­ter» keineswegs still. Das gilt unter anderem für Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi). Sie ermöglichen die Abwicklung von Fi­nanz­trans­ak­tio­nen wie Handels-, Derivat- oder Kre­dit­ge­schäf­ten automatisiert auf der Blockchain, ohne Einbezug von traditionellen Fi­nanz­in­sti­tu­ten. Aus Sicht des (Finanzmarkt-) Rechts stellt sich insbesondere die Frage, ob die Aktivitäten der Akteure im DeFi Bereich be­wil­li­gungs­pflich­tig sind oder anderweitig unter die einschlägigen Regularien fallen. Angesichts der Dezentralität der Anwendungen fragt sich zudem, wer überhaupt die gegebenenfalls zu regulierenden Akteure sind. Problematisch können DeFi-Anwendungen ferner aus Sicht des Geld­wä­sche­rei-Rechts sein. Auch hier hat der Bundesrat mittels Geld­wä­sche­rei­ver­ord­nung jedoch bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, die unter anderem auf die Übertragung von Kryptowährungen über DeFi-Anwendungen zielt. Lösungen für ein breites Anlegerpublikum Einen wichtigen Beitrag zur herkömmlichen Wirtschaft können kryptobasierte Vermögenswerte leisten, wenn es um Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen geht. So können sich Unternehmen durch die Herausgabe von Eigen- oder Fremd­ka­pi­tal­in­stru­men­ten über die Blockchain an ein breites Anlegerpublikum wenden, ohne die Instrumente an einer Börse kotieren zu müssen. Dem Anlegerpublikum werden so Pri­vat­markt­an­la­gen ermöglicht, die heute im Wesentlichen vermögen-den oder institutionellen Investoren vorbehalten sind. Gebrauch gemacht wird davon – trotz der erwähnten DLT-Gesetzgebung – noch nicht sehr häufig. Das hat mitunter rechtliche Gründe. Unter anderem lässt der gesetzgeberische Rahmen erhebliche Aus­le­gungs­spiel­räu­me zu, etwa bei der rechtskonformen Ausgestaltung der technischen Infrastruktur oder beim Be­wil­li­gungs­rah­men für Plattformen und Handelssysteme. Mit zunehmender Praxis auf verschiedenen Ebenen (Regulatoren, private Organisationen, Rechtsberater, etc.) erhöht sich die Rechtssicherheit jedoch laufend, und Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen über die Blockchain dürften sich zumindest langfristig als etablierte Alternative durchsetzen. Regenerative Finance im Blickpunkt Für einen weiteren Trend im Block­chain-Be­reich steht der Begriff Regenerative Finance (ReFi). Durch die Verwendung von kryptografischen Token können dezentrale Koh­len­stoff­han­dels­sys­te­me geschaffen werden, die transparenter und weniger miss­brauchs­an­fäl­lig sind als die bestehenden. Dabei werden Emis­si­ons­gut­schrif­ten in Token umgewandelt und über ein öffentliches Hauptbuch verfügbar gemacht. Dies erleichtert nicht nur die Verfolgung und Überprüfung von Emis­si­ons­gut­schrif­ten, sondern öffnet den Markt für einen grösseren Teilnehmerkreis. Da immer mehr Unternehmen aufgefordert sind, ihre Emissionen zu kompensieren, dürfte die Nachfrage nach solchen Token steigen. Auch hier stellen sich rechtliche Fragen, wobei es ebenfalls gilt, den Akteuren einen rechtssicheren Rahmen zu bieten. Insgesamt ist die Wei­ter­ent­wick­lung von DLT-Anwendungen und des rechtlichen Umfelds trotz des «Kryp­to-Win­ters» ungebrochen und wird insbesondere die Finanzindustrie auch in Zukunft begleiten. Dieser Artikel wurde von unserer Fintech Spe­zia­lis­tin Ti­na Balzli und dem Fin­tech-Spe­zia­lis­ten Dr. Matthias Kuert verfasst. Nachfolgend finden Sie den Artikel zum Download. 
03/02/2022
Podcast Episode #4 | Rechtliche Einordnung von NFTs
Diese Folge gibt eine kurze Einführung zur Bedeutung und rechtlichen Einordnung von NFTs (Non-Fungible Tokens).
16/09/2021
Law On Air | CMS Podcast für Rechtsfragen
Willkommen beim Podcast der Anwaltskanzlei CMS Schweiz. Mit unseren Gästen diskutieren unsere Anwältinnen und Anwälte Rechtsfragen, die bewegen.
27/12/2018
FIDLEG und FINIG - Her­aus­for­de­run­gen für unabhängige Ver­mö­gens­ver­wal­ter...
FIDLEG und FINIG – Her­aus­for­de­run­gen für unabhängige Ver­mö­gens­ver­wal­ter und Depotbanken Soeben hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Verordnungen zum Fi­nanz­dienst­leis­tungs- und Fi­nanz­in­sti­tuts­ge­setz...
12/12/2017
Blockchain - Token - Kryptowährungen
Präsentation Blockchain - Token - Kryp­to­wäh­run­gen­La­wy­er­s' Lunch 24 October 2017
22/03/2016
Bankgarantie
Das nun in 5. Auflage vorliegende Standardwerk dient Un­ter­neh­mens­ju­ris­ten, Rechtsanwälten und Richtern als aktuelles und effizientes Nachschlagewerk bei Fragen rund um die Bankgarantie und deren Abgrenzung...
01/09/2015
Vorprozessualer Anspruch von Bankkunden auf Erstellung von Stich­tag­be­wer­tun­gen...
Bankkunden sind zur Quantifizierung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen aus Ver­mö­gens­ver­wal­tungs-, Anlageberatungs- und Execution Only-Vertragen auf die Kenntnis der Zusammensetzung und des Werts ihrer Portfolios...
01/11/2011
Künftiges Cross-Bor­der-Ge­schäft von Schweizer Banken in Deutschland
Das am 21. September 2011 unterschriebene Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt hat seinen Schwerpunkt auf dem Gebiet der Besteuerung...