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Update Arbeitsrecht April 2024

April 2024

In unserer Employment Week im Frühjahr haben wir uns mit dem Thema "Restrukturierung innerhalb und außerhalb der Insolvenz erfolgreich gestalten" beschäftigt und uns sehr über das große Interesse an dieser Veranstaltung gefreut. Im Nachgang stellen wir Ihnen im Update Arbeitsrecht eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse zur Verfügung. Wir führen Sie noch einmal durch die richtige Vorbereitung der Restrukturierung, durch das komplexe Thema der Massenentlassungen sowie durch die arbeitsrechtlichen Aspekte der Insolvenz. 

In unserer kleinen Legal Tech-Serie widmen wir uns dieses Mal dem Thema Vertragsautomatisierung. Mit ihrer Hilfe lassen sich komplexe Vertragslogiken in verständlichen und individuell anpassbaren Verträgen abbilden. Für Sie bedeutet das: Sie können sich von uns automatisierte Musterverträge erstellen lassen oder uns Ihre eigenen Verträge zur Automatisierung zusenden. Ein spannendes Thema!

Darüber hinaus finden Sie Lesestoff zu zahlreichen Hot Topics, wie z.B. der Vier-Tage-Woche, dem Flexible Pay, dem Quiet Quitting, der KI-Verordnung sowie der KI-Haftungsrichtlinie. Außerdem widmen wir uns den rekordverdächtigen Krankenständen in Unternehmen und den Maßnahmen, die dagegen ergriffen werden können, sowie dem Dauerbrenner Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Und natürlich dem Thema schlechthin: Dem Streik. Diesmal geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Klicken Sie sich durch, es lohnt sich!

Viel Spaß beim Stöbern und Lesen!

Inhalt

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Schwerpunkt

Transformation – Restrukturierungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz erfolgreich gestalten – ein Rückblick auf unsere CMS Employment Week

Zahlreiche Krisen und eine insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage führen in Deutschland zu einem Restrukturierungsdruck in vielen Unternehmen. Auch die Zahl der Insolvenzen ist wieder deutlich gestiegen. Gleichzeitig herrscht in vielen Bereichen ein spürbarer Fachkräftemangel. Nicht zuletzt durch die Entwicklungen rund um KI kommt hinzu, dass traditionelle Arbeitsplätze wegfallen und neue Arbeitsplätze mit neuen Anforderungen entstehen. Die sich im Zusammenhang mit der Transformation ergebenden Fragen sind vielfältig, nicht nur in arbeitsrechtlicher Hinsicht.

Legal Tech bei CMS

Seit fast zehn Jahren setzen wir bei CMS Legal Tech ein. In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere arbeitsrechtlichen Legal Tech-Anwendungen vorstellen.

In unserer aktuellen Ausgabe des Update Arbeitsrecht widmen wir uns der Vertragsautomatisierung

Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen 

Directors and Benefits

Gehalt schon vor Monatsende durch Flexible Pay

Flexible Pay ist ein im angloamerikanischen Raum verbreiteter Trend, der es Arbeitnehmern ermöglicht, bereits vor dem Monatsende auf Teile ihres monatlichen Gehalts zuzugreifen. 
Die konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig und eröffnen Arbeitgebern die Möglichkeit, Mitarbeiter bei finanziellen Engpässen zu unterstützen und Flexible Pay damit auch als Mittel für die Mitarbeiterbindung zu nutzen. Wir haben das Thema in einem Blogbeitrag für Sie ausführlich aufbereitet und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Verträge gestalten können, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat und was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist.

Fortbildungskosten: Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Finanzieren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Fortbildung, besteht – insbesondere angesichts der oftmals hohen Kosten – das arbeitgeberseitige Interesse an einem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Um das Risiko einer Beendigung während oder im direkten Anschluss an eine Fortbildung zu minimieren und damit die Amortisierung der vom Arbeitgeber investierten Kosten abzusichern, hat dieser die Möglichkeit, in Fortbildungsvereinbarungen sogenannte Rückzahlungsklauseln aufzunehmen. Zu beachten sind dabei die besonderen AGB-Anforderungen der Rechtsprechung an die wirksame Ausgestaltung derartiger Bestimmungen. Diesen Themen widmen wir uns ausführlich in einem Blogbeitrag.

BAG: Fremdgeschäftsführer können Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG sein

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können auch Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sein. Diese Entscheidung betrifft jedoch eher als Ausnahme zu bezeichnende Fälle, in denen Fremdgeschäftsführer weisungsgebunden agieren. Nichtsdestotrotz verdient sie Beachtung, weil sie zeigt, wie wichtig die tatsächliche Handhabung von Geschäftsführeranstellungsverhältnissen ist. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann schauen Sie doch mal hier.

HR Compliance

Die Beweiskraft einer AU-Bescheinigung – Anforderungen der Rechtsprechung – Update #3

Das Thema AU-Bescheinigung bleibt hochaktuell. Versicherten ist nunmehr möglich, sich bis zu sieben Tage im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, nach telefonischer Anamnese für bis zu fünf Tage (erst-) krankschreiben zu lassen. Vergleichbare Regelungen wurden bereits während der Corona-Pandemie eingeführt, jetzt aber nochmal angepasst und wohl dauerhaft etabliert.

In diesem Zusammenhang stellt sich vor allem die Frage, welche Beweiskraft eine AU-Bescheinigung hat. Im Dezember letzten Jahres hat sich das BAG zu einer Folge von AU-Bescheinigungen geäußert, die exakt den Zeitraum der Kündigungsfrist umfassten und hier begründete Zweifel angemeldet.

Einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage sowie die sehr spannende Rechtsprechung finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Krankenstand auf Rekordhoch: Was Arbeitgeber tun können

Der Krankenstand in Deutschland erreichte 2023 zum zweiten Mal in Folge ein Rekordniveau. Dies stellt eine große Herausforderung für Arbeitgeber dar. Sie sind nicht nur mit der ständigen Organisation von Krankheitsvertretungen konfrontiert, sondern auch mit der kurzfristigen Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufkommens durch die verbleibende Belegschaft. Ein Instrument, um etwa leichtfertigen und nicht zwangsläufig notwendigen Krankmeldungen vorzubeugen, können Gesundheitsprämien sein. Unsere Anwälte setzen sich in einem ausführlichen Blogbeitrag mit derartigen Möglichkeiten auseinander.

SMS und Anrufe des Arbeitgebers in der Freizeit

SMS und Anrufe des Arbeitgebers in der Freizeit dürfen nicht einfach ignoriert werden. Führt die fehlende Kenntnisnahme einer Information, z.B. einer Dienstplanänderung, zu einem verspäteten Dienstantritt, kann dies für den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Das BAG entschied dies unlängst im Falle eines Notfallsanitäters und erleichtert Arbeitgebern damit den zeitlich flexiblen Umgang mit Dienstplänen im Schichtbetrieb. Näheres dazu finden Sie hier.

Nachhaltig Reisen versus Arbeitszeitgesetz

Nachhaltiges Reisen ist ein zentraler Aspekt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Gesellschaft. Viele Unternehmen sind inzwischen sensibilisiert und machen sich Gedanken, wie Dienstreisen möglichst klimafreundlich durchgeführt werden können. Doch umweltfreundliches Reisen ist häufig zeitaufwändig. In unserem Blogbeitrag beleuchten wir, wie sich das mit den strengen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verträgt.

Jiggler & Co – Arbeitszeitbetrug im Homeoffice

Die Pandemie hat den Weg für eine größere Akzeptanz und Verbreitung des Homeoffice geebnet. In vielen Bereichen setzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten zu dürfen, als selbstverständlich voraus. Die meisten Unternehmen haben durch das „pandemie-erzwungene“ Homeoffice festgestellt, dass diese Form der Arbeit in aller Regel gut funktioniert. Doch gelegentlich gibt es auf Seiten der Arbeitnehmer schwarze Schafe und Arbeitgeber müssen sich etwa mit der Frage auseinandersetzen, wie Arbeitszeitmissbrauch im Homeoffice unterbunden werden kann. Die Autoren unseres Blogbeitrags nehmen insbesondere die sog. „Jiggler“ unter die Lupe.

Mitbestimmung

Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen unzulässiger Wahlwerbung über WhatsApp

Mit der Frage, ob Wahlwerbung durch den Wahlvorstandsvorsitzenden über eine WhatsApp-Verteilerliste zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen kann, hat sich unlängst das LAG Köln beschäftigt. Das Gericht sah im zu entscheidenden Fall den Wahlgrundsatz der Chancengleichheit verletzt. Unsere Experten haben das Urteil in einem Blogbeitrag beleuchtet.

Die Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen

In Anbetracht der Auswirkungen auf Millionen von Pendlern, den Folgen für die Wirtschaft auf Grund der lahmgelegten Logistik im Schienenverkehr sowie der Schäden im mehrstelligen Millionenbereich für die Gesamtwirtschaft, stellt sich die Frage nach der Rechtsmäßigkeit von Streikmaßnahmen. Überschreitet ein Arbeitskampf die Grenzen der Rechtmäßigkeit – etwa, weil ein Streik unverhältnismäßig ist – kann der Arbeitgeber hiergegen im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen. Auch kommen in diesem Fall Schadenersatzansprüche gegen die streikführende Gewerkschaft in Betracht. Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie hier.

New Work

Quiet Quitting ist kein Schicksal

Schon mal etwas von "Quiet Quitting" gehört? Es ist ein neuer Trend vor allem unter jungen Arbeitnehmern. Ihre Einstellung: "Wir leisten nur das, für das wir bezahlt werden." Das Quiet Quitting ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer „inneren Kündigung“. Denn grundsätzlich sind die Quiet Quitter mit ihrem Tätigkeitsbereich einverstanden, sie sind einfach nur nicht bereit zu zusätzlichem Engagement. Das Thema wird zu einer zunehmenden Herausforderung für Arbeitgeber. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag, welche Aspekte Sie (arbeitsrechtlich) im Blick behalten sollten.

Regulierung von KI-Systemen (Teil 2): Bedeutung der KI-Haftungsrichtlinie im arbeitsrechtlichen Kontext

Die Europäische Union hat eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) übernommen. Als Reaktion auf die rasche Verbreitung von KI-Systemen und deren potenzielle Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Ethik arbeitet die EU derzeit an zwei wichtigen Instrumenten: KI-Verordnung und KI-Haftungsrichtlinie. Diese beiden Regelungen sollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in KI stärken, die Verantwortlichkeit von KI-Systemen klären und eine ethisch vertretbare Nutzung sicherstellen. Nachdem wir in Teil 1 unseres Blogbeitrags die KI-Verordnung unter die Lupe genommen haben, widmen wir uns in Teil 2 nun der KI-Haftungsrichtlinie, insbesondere der Frage, was sie für Arbeitgeber bedeuten wird.

Beide Blogbeiträge sind Bestandteil unserer hochspannenden Blog-Serie "Künstliche KI".

KI-Verordnung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die KI-Verordnung der EU soll die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz in Europa fördern. Doch was beinhalten und bezwecken die viel diskutierten, neuen Bestimmungen? Und welche Implikationen haben sie für Arbeitgeber und die Nutzung von KI in Unternehmen? Wird das Ziel der Förderung tatsächlich erreicht oder ist eher Gegenteiliges der Fall? Diese und viele weitere interessante Fragestellungen beantworten wir Ihnen in einer neuen Podcast-Folge „Einfach Arbeitsrecht“. Jetzt reinhören!

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei ChatGPT & Co.

Das ArbG Hamburg hat jüngst entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG bei der Nutzung von ChatGPT und vergleichbarer generativer KI-Systeme der künstlichen Intelligenz hat. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich damit erstmals ein deutsches Arbeitsgericht mit dem Einsatz von ChatGPT & Co. und den Auswirkungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Nutzung von generativen KI-Systemen im Betrieb befasst. Schauen Sie doch mal in unseren Blogbeitrag.

Q&A Vier-Tage-Woche

Die Einführung einer Vier-Tage-Woche, bei der die Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt um 20% reduziert wird, wird seit dem 1. Februar 2024 in Deutschland in einer Pilotstudie noch bis zum 31. Juli 2024 getestet. Die Umsetzung betrifft auch arbeitsrechtliche Fragestellungen, von denen die häufigsten in unserem Blog beleuchtet werden.

Transformation

Kündigungen künftig wirksam trotz formeller Fehler im Massenentlassungsverfahren? – Update #1

Eine deutliche Risikoreduzierung für Arbeitgeber im Massenentlassungsverfahren bahnt sich an: Bislang waren Kündigungen, die im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige ausgesprochen wurden, unwirksam, wenn im Zeitpunkt ihrer Erklärung keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1. Abs. 3 KSchG vorlag. Von dieser Rechtsprechung des 2. Senats möchte der 6. Senat des BAG nun abweichen. Er beabsichtigt, eine weitreichende Rechtssprechungsänderung auf den Weg zu bringen, die weit mehr Konstellationen betrifft als die ihm derzeit zur Entscheidung vorliegenden. Weitreichende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

Fehler in Massenentlassungsverfahren – die nächste Schleife 

Das Thema beschäftigt die Rechtsprechung an allen Fronten: Der 2. Senat des BAG hat nun erneut die Frage nach den Folgen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren dem EuGH vorgelegt. Diesmal geht es darum, ob trotz Fehler im Verfahren – insbesondere der fehlenden Anzeige gegenüber der Arbeitsagentur – die Sperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG Anwendung findet. Unsere Experten ordnen auch diesen sogenannten Aussetzungsbeschluss für Sie in einem Blogbeitrag ein.

Sozialauswahl bei Restabwicklungsarbeiten

Auch bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung muss eine Sozialauswahl erfolgen. Das gilt selbst dann, wenn es „nur“ um die Restbelegschaft für Abwicklungsarbeiten geht. Das LAG Düsseldorf hatte unlängst zu einer solchen Fallkonstellation zu entscheiden. Es hat dabei herausgearbeitet, dass sich die Vergleichsgruppenbildung an der im Abwicklungsteam übernommenen und nicht an der ursprünglich ausgeübten Tätigkeit orientieren müsse. Neugierig? Dann schauen Sie doch mal hier.

Formunwirksamkeit einer arbeitnehmerseitigen Kündigung per WhatsApp

Unlängst hatte das LAG Rheinland-Pfalz über die Formwirksamkeit einer Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden. Der Mann hatte die handschriftliche Eigenkündigung fotografiert und als Foto über den Messenger-Dienst WhatsApp an seinen Arbeitgeber übermittelt. Die Richter urteilten, dass so nicht formwirksam gekündigt werden könne. Die ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in unserem Blogbeitrag.


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Dr. Stefanie Klein-Jahns, Dr. Franziska Reiß und Sören Seidel) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.